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Uhren-Modelle, die das Design einer anderen Uhr nachahmen (sogenannte Hommage-Uhren) sorgen oftmals für hitzige Wortgefechte. Ich möchte mit diesem Artikel allerdings keine moralische Diskussion darüber führen, ob der Kauf einer Design-Imitation nun böse oder tolerierbar ist. Dafür gibt es genügend Foren-Einträge, in denen sich Befürworter und Gegner gegenseitig verbal an die Gurgel gehen 😉 Vielmehr möchte in diesem Artikel auf die rechtlichen Hintergründe (Geschmacksmuster, Markenschutz) und einige konkrete Beispiele bzw. gerichtliche Urteile eingehen (z.B. Rolex-Hommage). Denn viele stellen sich die Frage: Dürfen die Hersteller von Hommage-Uhren das überhaupt? Es herrscht oftmals Unklarheit darüber, ob Hommagen legal sind – teilweise werden Hommagen fälschlicherweise sogar mit Replicas gleichgesetzt…

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Invicta-Hommage vs. Rolex-Original
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Definition: Hommage-Uhren vs. Replicas 

Zunächst also eine kleine Definition:

1.) Hommage: Sogenannte “Hommagen” werden häufig von kleineren Uhrenherstellern produziert und deutlich günstiger angeboten als das nachgebaute Vorbild. Das Design solcher Hommagen basiert dabei auf einem i.d.R. sehr bekannten/berühmten Uhren-Modell, welches rechtlich nicht mehr per Geschmacksmuster geschützt ist (hierzu gleich mehr). Hommagen-Hersteller bringen in der Regel aber (mal mehr, mal weniger) eigene Design-Elemente ein (z.B. andere Zeiger, verschiedene Farbvarianten). Berühmtestes Beispiel ist die Rolex Submariner, von der Hommagen in vielen Preisklassen vertrieben werden (beispielsweise Steinhart mit der Ocean One, Davosa mit der Ternos Ceramic, Invicta mit der 8926OB).

Invicta 8926OB Rolex Submariner
Invicta 8926OB vs. Rolex Submariner
 

2.) Replica/Fake-Uhren: Überhaupt keinen Spaß verstehen Luxusuhrenhersteller bei Fakes bzw. Replicas, d.h. identisch aussehenden Nachbauten eines bestimmten Modells, welche mit dem Markennamen des Herstellers versehen werden. Ich denke hier muss ich nicht tiefer darauf eingehen, dass eine klare Verletzung der Markenrechte vorliegt, oder? Strafbar macht sich allerdings nur der Hersteller solcher Replicas, in der Regel nicht aber der Kunde, wie der Blogger-Kollege Strohm in einem Artikel ausführt.

Ausführliche Informationen über Replicas gibt’s in diesem Artikel.

Der Kampf gegen Replicas ist schwierig, da die Hersteller meistens in Asien sitzen und ihre Produktionsstätten Heuschrecken-mäßig auch ratz-fatz verlegen können. Doch wie können sich Hersteller gegen Design-Imitationen schützen? Genau das soll der Fokus dieses Artikels sein…

Anmerkung: Die folgenden Ausführungen basieren auf Recherchen, die ich nach bestem Wissen und Gewissen getätigt habe. Obwohl Recht Teil meines Studiums war, bin ich allerdings kein Jurist. Ich bitte also zu entschuldigen, wenn meine Wortwahl unter Umständen nicht zu 100% korrekt ist 🙂

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Hommage Uhren – Geschmacksmuster und Markenschutz nach UWG: Tchibo gegen Rolex

Man muss zunächst zwischen dem rechtlichen Schutz des Designs (Geschmacksmusterschutz) und dem Schutz von Marken gegen unlauteren Wettbewerb (gemäß UWG) unterscheiden. Das Design einer Uhr kann über das sogenannte Geschmacksmuster geschützt werden, d.h. ein Uhrenhersteller kann beispielsweise durch Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einen Designschutz für ästhetische/äußere Form- und Farbgestaltung erwirken, um sein geistiges Eigentum zu schützen. In Europa ist das Amt für geistiges Eigentum (EUIPO), international die World Intellectual Property Organization (WIPO) für Geschmacksmuster-Registrierungen zuständig.

Abgrenzen muss man übrigens Geschmacksmusterschutz und Patent, denn ein Patent schützt keine Designs, sondern technische Erfindungen. Rolex beispielsweise hält ein Patent auf den pfiffigen Schnelleinstellungsmechanismus der Schließe mit dem Namen “Glidelock”

Die geniale GlideLock-Schließe an der Rolex Submariner

Die Gültigkeitsdauer eines Designschutzes ist abhängig vom Land und beträgt gewöhnlich zwischen 10 und 25 Jahre. In Deutschland und der Schweiz, den beiden europäischen Hochburgen der Uhrenherstellung, gilt der Schutz für 5 Jahre und kann fünf mal verlängert werden (nach Adam Riese kann der Geschmacksmusterschutz also maximal 25 Jahre gelten). In Japan (siehe Seiko etc.) gilt ein Maximum von 20 Jahren.

Spannend: In einem Online-Register des DPMA kann man abgelaufene und aktuelle Geschmacksmuster in Deutschland frei einsehen: Sucht man zum Beispiel nach “Junghans” sieht man, dass die Designs der Junghans Meister Driver Kollektion geschützt sind (mein Review zur Junghans Meister Driver Day Date gibt’s hier).

Junghans Meister Driver Day Date Vintage
Geschütztes Design: Die Junghans Meister Driver Day Date

Während der Gültigkeitsdauer des Designschutzes tun andere Hersteller gut daran, die Finger von einer “Designanleihe” zu lassen. Hersteller wie Junghans beispielsweise sind verständlicherweise auch bereit dazu die erteilten Geschmacksmuster juristisch zu verteidigen. Doch was passiert, wenn der Designschutz abgelaufen ist? Steht der Hersteller dann nach x Jahren komplett schutzlos da? Mit Blick auf die etlichen Rolex Submariner-Hommagen, die insbesondere von kleinen Uhrenmarken (sogenannten Micro-Brands) in den Handel gebracht werden, müsste man zunächst annehmen, dass dem so ist. Man könnte meinen, dass das Rolexsche Design Freiwild ist und jeder Hersteller lustig drauf los kopieren darf – oder?

Rolex Mercedeszeiger Stunden
Berühmtes Design der Rolex Submariner

Hierdrauf ein klares Jein! Denn: In bestimmten Fällen nämlich kann ein wettbewerbswidriges Handeln gemäß Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen. Voraussetzung für diesen Tatbestand ist aber, dass das nachgeahmte Modell charakteristische/einprägsame Merkmale aufweisen muss, welche Otto Normalverbraucher sofort mit einem bestimmten Hersteller (z.B. Rolex) in Verbindung bringt.

Hierzu ein Beispiel: Rolex zerrte Ende der 1970er Jahre den bekannten Kaffeeröster Tchibo vor Gericht. Der Vorwurf: Tchibo habe mit den Handaufzugsuhren “Royal-Calendar” (Preis: 39,95 DM) die Rolex Datejust 16013 (bzw. das Damenmodell 6917/3) mit Merkmalen wie…

  • die goldfarbene, grob gerippte Lünette,
  • die goldfarbenen Indizes des Zifferblattes,
  • die Datumsanzeige mit Lupe und
  • das Bicolor-Armband

…”sklavisch nachgeahmt” und damit den Prestigewert und guten Ruf von Rolex sittenwidrigerweise ausgenutzt. Einen durch den Verkauf der “Royal-Calendar” infolge Umsatzrückgangs entstandenen konkreten Schaden hat Rolex nicht beziffert – das wäre auch aus meiner Sicht wenig sinnvoll gewesen, schließlich wird wohl kaum ein Kunde, der sich die Rolex leisten könnte stattdessen zum 40-DM-Modell von Tchibo greifen. Stattdessen argumentierte Rolex mit einem Prestige-Verlust, da nun “Hinz und Kunz” mit einer Uhr am Arm rumliefen, die einer Rolex zum verwechseln ähnlich sieht. Rolex bekam letztendlich vor dem BGH recht: der Geschmacksmusterschutz war zwar abgelaufen, aber schlicht und ergreifend in diesem konkreten Fall nicht nötig, da Tchibos Copycat-Verhalten laut BGH “in Widerspruch zu den guten Sitten im Wettbewerb steht“.

Rolex Datejust 16013 Tchibo Royal
Das Original: Die Rolex Datejust 16013, Bild: Watchmaster.com

Es kann auch anders laufen: IWC gegen Tourby Hommage-Uhr (oder: David gegen Goliath)

Das obigen Beispiel war ein Kampf auf Augenhöhe: Tchibo und Rolex sind Milliarden-Unternehmen, die einen solchen Rechtsstreit relativ schmerzfrei finanziell für viele Jahre aushalten können. Satte 15 Jahre (!!!) zog sich der Rechtsstreit, in dem Rolex letztendlich ein nettes Sümmchen zugesprochen wurde. Von 2015 bis 2018 gab es aber auch einen klassischen Fall von “David gegen Goliath”: Der Schweizer Luxusuhrenhersteller IWC (Richemont-Gruppe) ging gerichtlich gegen den kleinen deutschen Hersteller Tourby aus Hagen vor. Der Vorwurf: Das Modell Tourby Art Deco würde die IWC Portugieser Handaufzug Acht Tage (Ref. 5201.03/04) unzulässigerweise nachahmen. Auch in diesem Fall besteht zwar kein Geschmacksmusterschutz (und es gab auch nie einen), IWC bezog sich aber ebenfalls auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

iwc-510212 Portugieser
Klassisches Design von IWC: Die IWC Potugieser, Bild: IWC

Der Knackpunkt und gleichzeitig auch die Gegenargumentation von Tourby: Die Inspiration für das Modell stamme aus der Stil-Epoche des Art Déco – das Design wurde in den 1920er bis 1940er Jahren von vielen Herstellern von Taschenuhren verwendet, später auch bei Armbanduhren. Kurzum: Es handele sich um ein historisches Design, welches nicht besonders schützenwert sei…

Taschenuhr 20er Jahre

iwc-portugieser 1954
IWC Portugieser aus dem Jahre 1954, Bild: IWC

Das Gericht gab Tourby recht: Die IWC Portugieser besitzt laut dem Landgericht Köln keine wettbewerbliche Eigenart (anders als die Datejust im Fall “Rolex gegen Tchibo”, die verschiedene, charakteristische Design-Merkmale aufweist, die von vielen Leuten mit Rolex in Verbindung gebracht werden). Außerdem “halten die Uhren des Beklagten [Tourby] gestalterisch einen ausreichenden Abstand ein“, was das Gericht lobenswerterweise in einem umfangreichen Vergleich feststellte (z.B. Form des Sekundenzeigers, andere Schriftart der Ziffern, Form der Krone etc.). Das gesamte Urteil ist auf dem Portal der Justiz NRW nachlesbar.

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.
Vergleichsbild aus dem offiziellen Urteil des LG Köln

Warum gibt es keine Klagewellen gegen Hersteller von Hommage-Uhren?

Man liest hier und da über rechtliche Auseinandersetzungen wegen der Nachahmung von Designs im Bereich Luxusuhren. Im Jahre 2013 beispielsweise schob der Schweizer Luxusuhrenhersteller Audemars Piguet eine Klage gegen Tommy Hilfiger wegen Design-Imitation der Royal Oak Offshore an, insbesondere wegen der Ähnlichkeit der achteckigen Gehäuseform.

Audemars Piquet Royal Oak
Bild: Watchmaster.com

Und noch ein Beispiel aus dem Jahre 2018: Die kleine Hamburger Uhrenmarke STERNGLAS gab in einem offenen Brief bekannt, dass die aktuelle, vom Bauhaus-Design geprägte Kollektion aus juristischen Gründen eingestellt werden müsse, um einen langjährigen Rechtsstreit zu vermeiden. Wer diese Auseinandersetzung angefangen hat, wird nicht genannt – viel Fantasie benötige ich allerdings nicht, um mir dies auszumalen… 😉

STERNGLAS Uhr Bauhaus Design 2018
Das Nachfolgemodell: Die STERNGLAS NAOS

Trotz dieser ganzen Beispiele kann von einer Klagewelle aber keinesfalls die Rede sein. Es gibt etliche weitere Beispiele von mehr oder weniger starken Design-Imitationen – viele kleine Uhrenhersteller sind auf die Produktion von solchen Hommagen spezialisiert. Wirklich abschreckend scheinen die bisherigen Urteile jedenfalls nicht zu wirken.

Das könnte zum einen daran liegen, dass solche juristischen Auseinandersetzungen immer Auslegungssache sind und der Ausgang kaum zu prognostizieren ist (siehe Tourby gegen IWC). Vielleicht duldet der eine oder andere große Hersteller mit seinem “originären” Design auch Hommagen, solange sie nicht allzu dreist sind. Solch ein Gerichtsverfahren bindet schließlich auch Kapazität innerhalb des Unternehmens (Abstimmung mit Anwälten, Reporting an die Geschäftsführung etc.). Darüber hinaus entstehen bei einem negativen Ausgang für den Kläger am Ende möglicherweise Kosten, welche genau so gut auch sinnvoller hätte angelegt werden können. Möglicherweise spielt auch die Überlegung der großen Hersteller eine Rolle, ob de facto wirklich Umsatzeinbußen oder Imageschäden wegen einer günstigen Hommage in Kauf genommen werden müssen – die Zielgruppen unterscheiden sich schließlich recht stark. Konkret beziffern lassen sich solche Schäden ohnehin nur sehr schwer.

Steinhart ocean_one_black_keramik_2018
Steinhart Ocean One Black Keramik, Bild: Steinhart

Zum anderen sitzen viele Hersteller von Design-Imitationen in Asien. Ein bekanntes Beispiel ist der Hersteller Parnis aus Guangzhou, China, der vor keinem berühmten Uhren-Design Halt macht und insbesondere für Panerai-Imitationen bekannt ist. Da bei diversen Parnis-Modellen nicht mal der Versuch gemacht wird eigene Design-Elemente einzubringen, kann man hier sogar kaum noch von einer Hommage sprechen. Hersteller wie Parnis sind aufgrund ihres Unternehmenssitzes in Asien für die Hersteller des ursprünglichen Designs nur schwer greifbar…

Parnis IWC Portugieser Hommage günstig
IWC Portugieser Chronograph Hommage von Parnis, Bild: Guy Sie

Was denkt ihr aus moralischer Sicht über Hommagen? Wie nah “darf” sich eine Hommage am Original bewegen? Bewegen sich Anbieter von Hommage-Uhren auf einem schmalen Grat? Habt ihr selbst eine Hommage-Uhr und seht die Sache ganz entspannt? Oder seid ihr strikt gegen Hommagen? Hinterlasst mir einen Kommentar!

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Pollux
2 Jahre zurück

Ich besitze mehrere Rolex Uhren, die ich aber mit Ausnahme einer alten Submariner aufgrund ihrer absurden Graumarktpreise nicht mehr in der Öffentlichkeit trage. Ich habe mich wegen zweier Modelle auch auf eine Interessentenliste setzen lassen, Ob ich allerdings jemals zum Zuge komme, steht in den Sternen. Daher trage ich im Alltag gerne eine Steinhart und werde mir wahrscheinlich och die eine oder andere höherwertige Hommage zulegen. Man lebt nicht ewig und ich werde sicher keine 10 Jahre auf eine Uhr warten. Auch werde ich keinem Flipper ein Vermögen in den Rachen werfen.

Andreas
2 Jahre zurück

Sehr schön geschrieben, auch sonst erscheinen hier sehr gute Uhrenvorstellungen mit klasse Fotos.

Hommagen finde ich ok, solange der Hersteller auch ok ist, wie er z?B mit dem Widerruf umgeht.

Viele haben aus diversen Gründen ( Geld, Wartelisten ) nie die Chance das Original zu erwerben.

Sollen sie doch Freude an der Art der Uhr haben.

Schlimm finde ich die Blender die mit der Fake Rolex auf Insta posen und sich nur mit der Marke des Originals positionieren wollen.

Außerdem gönne ich jedem Dieb, davon gibt es zunehmend mehr, das er in der Eile seiner Gaunertat eine schöne Hommage erwischt, oder in dem Fall auch gern einen Strankonzibomber

Lg
Andreas

Günter
2 Jahre zurück

Solange es noch kleine Unterschiede zum Original gibt (Herstellername, Zeiger o.ä,) ist das meiner Ansicht nach OK. Es zeigt doch, dass der Käufer vermutlich das Original kennt (z.Bsp. Rolex), sich aber aus finanziellen Gründen diese nicht leisten kann oder will.
Normalerwiese ist die Kundschaft einer Rolex nicht die Kundschaft der Homage-Hersteller (z.Bsp. Steinhart). Eine “Nachahmung” des Design zeigt doch auch, dass das Originaldesign andere Kunden auch anspricht, die weniger Geld ausgeben wollen. Eigentlich ist es doch versteckte Werbung für das Original!

Patrick
2 Jahre zurück
Antworten...  Günter

Normalerwiese ist die Kundschaft einer Rolex nicht die Kundschaft der Homage-Hersteller“. In meinem Fall schon. Ich finde das Rolex design der Submariner super und besitze eine echte, die ich allerdings nur zu besonderen Anlässen trage. Das Risiko dass sie mir im Alltag gestolen wird ist mir zu groß, und dann trage ich die Hommage. Finde ich total ok ne Uhr zu tragen die einem gefällt, solang es kein Plagiat ist und man vorgaukelt dass es sich um ein original handelt. Bei einer Hommage ist es völlig klar dass es keine Rolex ist, daher für mich völlig ok.

TITO
3 Jahre zurück

Danke für diesen ausführlichen Artikel. Hatte früher beruflich und hobbymäßig viel mit den orig. Uhren zu tun. Also mich stören Hommages gar nicht, ganz im Gegenteil bin zum Teil überrascht wie gut manche dieser verarbeitet sind. Oft bestelle ich Sie nur um zu schauen, wie sich die Qualität zum Original macht. Habe einige Hommages, die laufen besser als Ihr Vorbild und haben z. B. Keramik Lünette während das orig. für ein vielfaches noch mit Alu-Lünette daherkommt. Ich würde selbst gerne einen kleinen Shop offline sowie online nur rein für Hommages eröffnen, nun stell ich mir die Frage ob man sich damit einen Gefallen tut oder eher VIP Gast wird bei Anwälten die eben Ihre Geschmacksmuster, Design ect. Ihrer Klienten verletzt sehen? Wobei bei Davosa, Steinahrt uvm. ist das auch kein Problem das das Design anderer Marken ähnelt. Weil seltsamerweise, gibt es in D offline sowie online nicht so viele China Anbieter im Gegensatz zu Groß Britannien, Italien oder Spanien. Oder gibt es da andere rechtliche Grundlagen?

Toto
3 Jahre zurück

Als Alltagsuhr für den täglichen Gebrauch liebäugele ich mit einer Davosa. Jaeger, IWC, Oris, Breitling, Rado etc. habe ich schon. Aber vielleicht wird es auch eine Tudor.

vandango
3 Jahre zurück

Ich finde hier muss man sehr stark unterscheiden. Steinhart z.B. ist eine noch ziemlich junge Firma die es sich auf die Fahne geschrieben hat, hochwertige Hommage-Uhren herzustellen. Das ist z.B. bei Davosa schon wieder anders. Diese Firma ist eine schweizer Uhrenfirma die über 100 Jahre alt ist und somit Tradition hat. Dennoch hat sie neben eigenen Linien auch eine ganz offensichtliche Hommage dabei die sehr erfolgreich ist und im Grunde in einer Liga mit Mido und Tissot spielt.
Den großen Herstellern kann es ja auch nur Recht sein – eine Hommage ist extrem gute und kostenlose Werbung und stählt den Mythos. Jeder der eine Hommage trägt, will eigentlich das Original – lebt halt nicht in dieser Preisklasse (das tun die meisten nicht). Und 5 Jahre darauf sparen – dafür muss man schon ein seeeeehr großer Anhänger sein.
Hommage sind ein Einstieg, da die Eigenständigkeit einer Marke wie Mido dazu im Gegensatz steht. Gleiche Preisklasse aber schwieriger für den Neuling zu erkennen.

Herbert
3 Jahre zurück

Der Artikel ist sehr gut aufgeklärt. Ich selber besitze 2 Markenuhren und 2 Hommageuhren. Mit dem Design der zwei asiatischen Hommageuhren sind sehr angelehnt an die Originaluhren, aber mit dem Unterschied, dass sie mit eigenem Namen und kleinsten Detailunterschieden auftreten. Ich sehe das nicht so verbohrt, wie manche das zum Ausdruck bringen. Der wahre Unterschied liegt in der Uhrenmechanik. Z.B. ich besitze eine Tissot Seastar mit Siliziumspirale und eine Omega de Ville, beide mit Automatikwerke ausgestattet und beide haben eine Gangabweichung von 1 bis 2 Sekunden pro Tag. Die Hommageuhren kommen mit 4 bis 5 Sekunden Gangabweichungen pro Tag aus, muss auch betonen, dass ich mit diesen Gangabweichungen auch leben kann, was auch einer Norm einer Qualitätsuhr entspricht. Es gibt viele Hommageuhren, die mit unbekannten Uhrwerken ausgestattet sind und da kann es schon vorkommen, dass die Gangabweichungen schon im zweistelligen Sekunden liegen können. Es gibt auch ein chinesisches Uhrenwerk, wie die Seagul, schon beachtliches leisten kann. Besser ist es, wenn sie Rohwerke der japanischen Marken Myota oder Seiko besitzen, letztere empfehlenswert, da diese Marke im Schnitt gesehen sehr gute Werke auf den Markt bringt, die so wie in meinem Fall sehr genau laufen und auch im alltäglichen Einsatz ein Arbeitstier ist. Verbunden mit einem angelehnten Design einer bekannten Marken, kann es zu einem Schäppchenpreis erworben werden und ich habe meine Freude sie zu tragen wie meine zwei Markenuhren. Fakeuhren gehören aus dem Markt entnommen und die Produzenten müssten in Falle einer Festnahme mit dem härtesten bestraft werden, da sie Urheberrechte und Markenschutz missbrauchen.

Martin
4 Jahre zurück

ich kann den Sinn einer Hommage nicht nachvollziehen.
Ich halte es für frech und extrem einfallslos. Mag sein, dass es rechtlich kein Fake ist, aber ich würde ich eine solche Uhr tragen, käme ich mir vor wie ein Betrüger.

Das ist, als würde ich einen Polo fahren mit Soundgenerator, um einen V8 Biturbo von AMG zu imitieren.

Ich will eine Uhr tragen, nicht nur weil sie mir gefällt. Die Uhr braucht eine Geschichte. Uhr ist Emotion.
Eine Hommage hat keine Geschichte, keine Emotion. Sie ist nur eine geklaute Idee.

Es kann gerne jeder so eine Uhr tragen, solange es nicht gegen Rechte verstößt. Mir wäre das peinlich.

Falko
2 Jahre zurück
Antworten...  Martin

Dito! ich habe z.B. fast 10 Jahre gewartet, bis ich mir meine Traumuhr geleistet habe.

Ratman
4 Jahre zurück

Gut geschriebener Artikel! Sehr interessant, wie unterschiedlich mitunter die Gerichte urteilen. Interessant aber auch, wie unterschiedlich die Uhrenhersteller gegen vermeintliche Konkurrenz vorgehen. Ich persönlich sehe die Sache recht entspannt. Ich besitze selbst rund 100 Armbanduhren, vom billigen 20,- Euro Chinaböller bis zu Uhren der 300,- Euro Klasse. Darunter auch etliche Hommagen von Parnis, Bliger, Pagani und Co. Ich betreibe auch ein kleines Forum, in dem diese Art Uhren das Hauptthema sind.
Meiner Meinung nach ist eine Hommage als solche Okay, wenn erkennbar ist, dass es sich nicht um das Original handelt. Und wenn es nur ein anderes Logo und ein anderer Markenname ist. Für mich muss es auch nicht ein 100%iger Nachbau sein. Da darf auch gern mal die Größe variiert werden (z.B. Invicta mit seinen “Oversize-Subs”) oder vom Original-Hersteller nicht lieferbare Farbvarianten. Gerne auch Zifferblätter mit abweichenden Indizes oder andere Zeiger.

Ich denke, ein Submariner-Nachbau dürfte kaum eine Gefahr für die Firma Rolex darstellen, dazu sind die Zielgruppen einfach zu unterschiedlich. Eie Sub ist schliesslich ein Status-Symbol. Anders sieht es im mittleren Preissegment aus. Eine Hommage einer 1.000,- Euro Uhr, die für unter 200,- Euro angeboten wird, kann durchaus eine Alternative für jemanden sein, der nicht so viel Geld für das Original ausgeben möchte. Doch auch hier denke ich, dass sich jemand, der das Original zu schätzen weiß, sich dieses auch irgendwann leistet. Das Thema wird derzeit z.B. heiss diskutiert bei Nachbauten von Seikos der gehobenen Klassen, TAG/Heuer Hommagen oder Design-Anleihen an Omegas.

Doch man muss auch sehen, dass für viele die Hommagen nur ein Einstieg in die Uhrenwelt sind. Ich habe schon viele kennengelernt, die mit Chinaböllern angefangen haben, dann auf Hommagen kamen, dann die erste Steinhart kauften und schliesslich eine RLX ihr Eigen nannten.

Ich sehe das derzeit entspannt und erfreue mich meiner kleinen Uhrensammlung 🙂

Stefan
2 Jahre zurück
Antworten...  Ratman

Hallo Ratman, die triffst meine Situation auf den Punkt: China-Hulk am Arm, Invicta-Pepsi bestellt und die Steinhart Ocean One Black bringt das Christkind😀
In der Schatulle liegen eine Ingersoll neben einer Lilienthal, eine Retro-Digital Casio neben der alten Omega vom Opa meiner Frau usw. usf. Was ich sagen will: die Liebe zu Uhren kennt kein Preisschild. LG,Stefan

Fynn
5 Jahre zurück

Rechtlich gesehen ist das natürlich eine komplizierte Situation. Ich persönlich bin da allerdings sehr offen. Mein Interesse für Uhren ist noch recht jung, genau so wie ich selbst. 😀
Parnis ist natürlich ein Extrembeispiel was die “Hommage-Industrie” angeht. jedoch finde ich, dass die wirklich hart an der Grenze sind. Solange Parnis und nicht Rolex auf dem Zifferblatt steht, geht das für mich persönlich noch durch. Einen finanziellen Schaden hat Rolex dadurch nicht, weil die Leute die sich eine Parnis-Uhr kaufen eh nicht die Kaufkraft darstellen, eine Rolex zu kaufen. Bei dem neuen Kundenstamm den Rolex bekommt, kann man auch nicht mewhr von einem Imageschaden reden (lach). Mal Spaß beiseite. Bei der Panerai Marina Militare sind sie definitiv zu weit gegangen. es war nicht mehr erkennbar, dass es eine Parnis ist statt einer Panerai. Aber diese Diskussion ist eh zwecklos, weil bei jeder eine andere Meinung dazu hat.

AP
5 Jahre zurück

Die Firma heißt übrigens Audemaurs Piguet. Da gibt es kein “q”.

Ratman
5 Jahre zurück
Antworten...  Mario

— Klugscheiss-Modus AN —
Genau genommen heisst es “Audemars Piguet” 😛
— Klugscheiss-Modus AUS —

Thomas H.
5 Jahre zurück
Antworten...  Ratman

😂✌️ – TOP

Jens
5 Jahre zurück

Vorab ein Kompliment für Ihren Blog. Ich lese das Blog sehr gern. Meine Meinung mag Uhrenliebhaber an meinem Verstand zweifeln lassen, doch als Realist in einer neidischen Welt muss ich auch an die Außenwirkung einer Marke denken. Wir erinnern uns an eine SPD Politekerin mit einer Rolex und den Shitstorm. Ich trage eine Hommage-Uhr, die dem Original sehr ähnelt. Selbstverständlich hat meine Uhr kein Markenzeichen und ist somit kein Fake. Allerdings ist das Werk von ETA (Swiss Made). Keiner meiner Kollegen, kein Date, kein Kunde und kein Nachbar sind neidisch. Ein Dieb hat an meiner Uhr kein Interesse. Ich freue mich allerdings jeden Tag an dem Design. Das ETA-Werk ist zuverlässig und kann gewartet werden.