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Kürzlich erreichte mich eine Email, in der ein Leser seine Enttäuschung über die Erfahrungen mit einem Uhrenhersteller aus Deutschland, der im Preisbereich von ca. 1.500€ bis 10.000€ unterwegs ist, äußerte – bei den von ihm online bestellten Uhren fanden sich gleich mehrere Fehler: Ein Lackfehler auf dem Ziffernblatt, den man mit bloßem Auge (also ohne Vergrößerung) erkennen konnte, Kratzer auf dem Saphirglas und eine Abschürfung in der PVD-Beschichtung des Gehäuses, vermutlich von der Montage des Bandes.

Der Uhrenhersteller, der zwar eher kleiner, unter Uhrenfreunden aber sehr bekannt ist und nicht klassischerweise in der Microbrand-Ecke zu verorten ist*, wollte von einem Mangel allerdings nichts wissen und antwortete mit folgender Email auf die Reklamation:

*ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Hersteller aus rechtlichen Gründen hier nicht namentlich nenne

Der kleine Punkt auf dem Zifferblatt kommt vom Lackieren. Manchmal kann sowas passieren. Meistens sieht man sowas aber nicht beim Ablesen der Zeit. Unser Zifferblatthersteller (Deutschland) sieht das nicht als Mangel und wir können das nicht beim Hersteller reklamieren. Dieser Hersteller stellt auch die Zifferblätter für IWC, Sinn, Cartier, Omega usw. her. Wahrscheinlich ist die Qualität dieses Herstellers zu niedrig für Sie. Leider haben wir keinen anderen Hersteller, der eine höhere Qualität hat.

Kunden im unteren Preissegment haben viel höhere Ansprüche, als Kunden im oberen Preissegment. Die einen müssen auch lange auf ihre Uhren sparen und begutachten das Produkt auch viel intensiver. Das ist allerdings kein Maßstab für die Allgemeinheit. Es gibt in der Uhrenindustrie (Schweiz, Deutschland) ganz genaue Maßstäbe. Beim Blick auf eine Uhr aus 30 cm Entfernung (so wie man die Uhrzeit abliest) darf man keinen Mangel erkennen mit dem bloßen Auge. Wenn man aber einen Mangel erst dann erkennt, indem man mit der Lupe darauf schaut, die Uhr extra unter Kunstlicht halten muss, oder ein Foto erst mehrfach vergrößern muss…. ist das kein Mangel. Ich musste beide Bilder erst mehrfach vergrößern, um zu sehen, was Sie meinen. Ich habe ihre Bilder auch den Uhrmacher-Kollegen […] gezeigt. Alle sind der gleichen Meinung. Leider können wir Ihren Ansprüchen nicht gerecht werden.

Antwort des Uhrenherstellers aus Deutschland auf die reklamierten Mängel

Nun mal völlig unabhängig davon, dass die Antwort des Uhrenherstellers zwischen den Zeilen patzig bzw. subtil unfreundlich daher kommt und dadurch wenig kunden- bzw. lösungsorientiert und schon gar nicht professional wirkt, hat mich der Hinweis auf die angeblich in der deutschen und Schweizer Uhrenindustrie übliche 30 cm-Entfernungsregel neugierig gemacht.

Doch was steckt dahinter?

30 cm Qualitaessicherung Uhren Reklamation Fehler 3

Sichtprüfung: Die 30 cm-Regel in der Uhrenindustrie

Gefunden habe ich bei meinen Recherchen … zunächst mal nicht viel. Nur einen sehr speziellen Artikel in der Schweizer Handelszeitung aus dem Jahre 2005 von Gisbert L. Brunner über Zertifikate, die höchste Uhrmacherkunst und Qualität versprechen sollen – Zitat:

Optische Kontrolle der Teile aus 30 cm Abstand

Zur Beurteilung der technischen und ästhetischen Kriterien ist ein Werk in Form eines Teilesatzes bei der Stiftung einzureichen. Platine, Brücken, Federhaus, Rotor, Räder, die durchbrochenen und/oder ausgeschnittenen Komponenten sowie sämtliche Formteile werden einer Sichtprüfung aus 30 cm Abstand unterzogen.

Gisbert L. Brunner, Handelszeitung

Auch in Uhrforen ist (meistens vage) an manchen Stellen von der Regel die Rede (siehe z.B. hier und hier).

Also habe ich mal in meinem Netzwerk rumgefragt. Und tatsächlich bestätigten mir mehrere Quellen die Regel – darunter ein kleinerer deutscher Uhrenhersteller mit hauseigenen Uhrmachern, die früher bei großen Luxusuhrenherstellern in der Schweiz gearbeitet und mit der 30 cm-Regel in ihrer beruflichen Laufbahn “groß geworden” sind. Ein weiterer freier Uhrmacher, den ich befragt habe und der seine Ausbildung bei einem Uhrenhersteller in Glashütte, Sachsen, gemacht hat, kennt die Regel auch (in der praktischen Anwendung, so sagte er, wurden bei seinem früheren Arbeitgeber in Glashütte aber auch Reklamationen bei Sichtprüfungen von deutlich unter 30 cm akzeptiert).

Im Detail schaut die 30 cm-Regel so aus: Grundsätzlich erfolgt die Produktion einer höherwertigeren Uhr durch einen ausgebildeten Uhrmacher, sprich: Er verfrachtet das Uhrwerk in das Gehäuse, setzt Zifferblatt, Zeiger und Glas etc. Der Uhrmacher baut eine Uhr dabei natürlich nicht auf 30 cm Entfernung zusammen, sondern in Verbindung mit einer Uhrmacherlupe. Dabei ist der Uhrmacher natürlich erst mal für eine tadellose Produktion verantwortlich, das heißt er schaut beispielsweise nach grade sitzenden Teilen (zum Beispiel Lünette, Rehaut), eventuellem Staubeinschluss, Kratzern auf dem Zifferblatt etc.

Laco Uhrmacher
Uhrmacher bei der Arbeit

Im Anschluss, nachdem alle Komponenten da sitzen wo sie sollen, geht die Uhr weiter in die Qualitätssicherungsabteilung. Uhren mit Kratzern oder sonstigen Mängeln, welche die Qualitätssicherungs-Kollegen bei einer Sichtprüfung mit einem Abstand von 30 cm dann nicht entdecken, werden “durchgewunken”, sprich: An den Einzelhandel oder direkt an den Endkunden ausgeliefert.

Sollte der Kunde die Uhr im Nachgang reklamieren, zum Beispiel wegen eines Kratzers, den man nur auf 10 cm Entfernung wahrnehmen kann, so ist der Kundendienst bzw. After Sales-Service angehalten, die Reklamation als nicht gerechtfertigt zurückzuweisen (so hat es ja auch der eingangs erwähnte Uhrenhersteller aus Deutschland gemacht).

Die 30 cm-Regel ist dabei keine offiziell von externer Stelle vorgegebene Regel, sondern oftmals in internen (!) Qualitätssicherungsrichtlinien der großen Uhrenhersteller festgehalten. Oder anders gesagt: Die Regel ist gängige Praxis bzw. ein “ungeschriebenes Gesetz”, vor allem in der Schweizer Uhrenindustrie, aber grundsätzlich nicht per se verbindlich für alle Uhrenhersteller.

Wie man in der obigen Email an meinen Leser sehen kann, wenden offenbar auch deutsche Hersteller die 30 cm-Regel praktisch an.

Ob die Regel auch bei japanischen Uhrenherstellern Usus ist, konnte ich leider nicht herausfinden – mit Blick auf schief sitzende Lünetten, für die Seiko fast schon berühmt ist und die man ohne Zweifel auch auf 30 cm Entfernung als mangelhaft enttarnen kann, würde ich aber mal schätzen: Nein 😉

Erwin Sattler Armbanduhr Chronograph II S Erfahrungen Test 13
Wie nah “darf” man an eine Uhr rangehen, um eventuelle Mängel zu sehen?

Meine Meinung zur 30 cm-Sichtprüfung in der Qualitätskontrolle

Zunächst sei noch mal gesagt, dass die gängigerweise für eine Uhren-Sichtprüfung definierten 30 cm Pi mal Daumen von einer durchschnittlichen Ablese-Distanz der Uhrzeit bei einer analogen Armbanduhr herrühren. Das kommt in etwa auch hin, ist aber natürlich von Uhrenfreund zu Uhrenfreund (bzw. Dioptrien zu Dioptrien ;-)) unterschiedlich.

Natürlich muss man darüber diskutieren, wie sinnvoll es ist Fehler bzw. Mängel beim Hersteller zu monieren, die man tatsächlich nur mit der Lupe oder einer starken Vergrößerung in ein hoch aufgelöstes Bild sieht. Wie ihr vielleicht wisst, mache ich alle meine Uhren-Tests mit einer ziemlich guten DSLM-Kamera samt Makro-Objektiv: Kleinere Unsauberkeiten, die man ohne den Blick durch das Makroobjektiv eigentlich nicht oder kaum wahrnehmen kann, kritisch zu erwähnen, ist natürlich nicht wirklich sinnvoll (in der Regel überlasse ich es jedem selbst, sich mit Blick auf die Bilder einen Eindruck zu verschaffen). Gleichzeitig freue ich mich umso mehr, wenn eine Uhr auch bei starker Vergrößerung absolut makellos verarbeitet ist – vor allem in niedrigeren Preisklassen, wo man dies nicht unbedingt erwarten würde.

30 cm Qualitaessicherung Uhren Reklamation Fehler 2

Vor allem bei einer Uhr für mehrere Tausend Euro erwarte ich persönlich aber mindestens (!), dass Komponenten wie Zifferblatt, Gehäuse, Lünette etc. mit dem menschlichen Auge (ohne Vergrößerung) aus jeder (!) Distanz betrachtet einen tadellosen qualitativen Eindruck machen, d.h., dass die Komponenten grade sitzen, es kein XXL-Spaltmaß oder Kratzer gibt etc..

Meine persönliche Erwartungshaltung an die Perfektion einer Uhr sinkt zwar analog zum Preis, aber selbst bei einem deutlich geringeren Preisniveau von wenigen hundert Euro empfinde ich beispielsweise schief sitzende Lünetten (und dafür braucht man in aller Regel keine Lupe, um das zu erkennen) als absolutes No-Go.

Zum Glück sehen das auch einzelne Uhrenhersteller ähnlich wie ich: So sagte mir eine deutsche Microbrand, die im Preisbereich von unter 1000€ tätig ist, dass beispielsweise Kratzer oder dergleichen auch mit dem Blick durch die Lupe nicht vorkommen dürfen. Zitat: “Wir bessern trotzdem alles aus. Auch wenn mich meine Uhrmacher dafür hassen. Ich finde die Uhr muss mit der Lupe perfekt sein”.

Übrigens: Für den Leser hatte die eingangs beschriebene Reklamation ein Happy End: Bei einer der beiden Uhren konnte er wegen Online-Bestellung innerhalb von 14 Tagen ganz regulär vom Kaufvertrag zurücktreten (siehe Fernabsatzgesetz). Die zweite Uhr (mit berücksichtigten Sonderwünschen) hat der Hersteller ebenfalls zurückgenommen.

Was denkt ihr über die 30 cm-Regel? Hinterlasst mir gerne einen Kommentar!

30 cm Qualitaessicherung Uhren Reklamation Fehler

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Martin
1 Jahr zurück

Tatsächlich erinnert mich die Antwort auf die Reklamation an ein ähnlich unverschämtes Schreiben eines westdeutschen Uhrenherstellers betr. klappernder Schliesse, für den Kundenpflege anscheinend nur lästig ist und ein After-Sale-Service nicht existiert. Gerade im erwähnten Preisbereich 1000Euro+ erwartet der Kunde nicht nur mindestens hohe Qualität, sondern auch ein gewisses Maß an Wertschätzung.

THOR
1 Jahr zurück

Also…nicht böse sein aber wenn eine Uhr Makel hat,tausche ich Sie um!
Die 30 cm -Regel ist für mich irrelevant da ich sowieso stark kurtzsichtig bin!!!…LG….THOR

Andreas
1 Jahr zurück

Es gibt Flak , Pak und Kak , Kak ist die Kundenabwehrkanone ! Nach so einer Pampigen Antwort auf die Reklamation , wäre das die letzte Uhr von dieser Marke in meinem Leben .Vor Jahren habe ich mal von einem Sammler gelesen ,der von seinem Lieblingshersteller dermassen verärgert wurde , das er seiner Uhren davon , waren wohl einige ,alle veräussert hatte und danach um die Marke einen Bogen machte .

Lars
1 Jahr zurück

Eigentlich ist die ganze Diskussion sinnfrei. Einfach mal die Definition von Mangel lesen und dem Hersteller unter die Nase reiben. Im Zweifel einen Anwalt kontaktieren, oder aufgrund des Mangels entsprechende Gewährleistungsrechte geltend machen, Punkt.
Wenn der Hersteller versucht hier einen „neuen Standard“ zu etablieren, jenseits der Rechtsprechung und dem Gesetz, wird es wohl Zeit, entweder für einen Präzedenzfall, einen Herstellerwechsel, oder, wie von mir empfohlen, direkt beim Kauf mit entsprechenden optischen Hilfsmitteln auszustatten.
Es ist für mich an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, wenn ein Hersteller zunächst den Händler als „verlängerte Werkbank“ zur Sichtprüfung seiner hergestellten Erzeugnisse nötigt und dann auch noch den Kunden eine „30cm Regel“ als verbindlichen Qualitätsstandard unterjubeln möchte.
Es ist zwar kein Trost, aber ich kenne etliche Hersteller aus der Schweiz, die mit einer ähnlichen Argumentation versuchen Ihre Produkte an den Mann/Frau/ Divers zu bringen.
Wie wäre es liebe Hersteller von hochwertigen Qualitätsprodukten auch mal, neben ständigen Preiserhöhungen, auch mal die Standards- sofern die 30cm Regel ein Standard sein kann – zu erhöhen!?
Kopfschüttelnde Grüße

Hans Groenewegen
1 Jahr zurück
Antworten...  Lars

Jawohl, wir alle kennen doch das “Auktionshaus Splendor SA” aus der Schweiz noch, mit ‘Uhrenmarken’ wie z.B. “Eden” und diese waren regelrechtes Müll.

Hans
1 Jahr zurück

Ja, diese Art von Handeln, den Kunden gegenüber, ist ja zu verachten. Es ist halt reiner Schwachsinn, die sgn. “Einstellung” dieser “Uhrenhersteller”.

Ein Gesetz sollte kommen, bei dem man diese “Hersteller” schnelstens aus dem Uhrenhandel entfernt und zwar sofort !!

Sven
1 Jahr zurück

Den Abstand mal außen vor gelassen, bin auch der Meinung, dass alles was man mit bloßem Auge nicht erkennen kann, kein Makel ist. Wenn man erst eine Lupe nehmen muss um den Fehler zu erkennen, ist das für mich kein Fehler sondern liegt im Toleranzbereich.

Wer schaut denn täglich mit der Lupe auf seine Uhr? Ich würde nicht mal mit der Lupe zum Konzi gehen, um vor dem Kauf die Uhr damit zu inspizieren. Es ist und bleibt ein Gebrauchsgegenstand, den man nicht für die Vitrine kauft und seinen Gästen wie eine Briefmarkensammlung mit Lupe zur Betrachtung vorlegt.

Das hat mit Uhrenliebhaberei nichts zu tun – eher mit Korinthenkackerei.

Gudo
1 Jahr zurück

Hallo Mario, Danke für den gelungenen Artikel.

Ich denke. mit solchen Regelungen versuchen Firmen, die die marktüblichen Qualitätsstandarts nicht erreichen könnnen, oder einfach nicht erreichen wollen, sich den reklamierenden Kunden elegant von der Weste zu bürsten.
Ein sehr bekannter Hersteller von E-Autos, versucht es mit einer vergleichbar dreisten Methode: Lack und Passungs-Fehler werden als Gewährleistungsfall am bestellten Neuwagen nur anerkannt, wenn man sie aus 5 Metern Abstand noch erkennnen kann! Lehnt man die Abnahme des hingerotzen Fahrzeuges trotzdem ab, wird man als Kunde für die Zukunft verbannt. Wer sich, als zahlender Kunde, so behandeln lässt, dem kann wohl leider niemand mehr helfen.
Im Falle der online gekauften Uhr, ganz einfach zurückschicken…

Peter
1 Jahr zurück
Antworten...  Gudo

Leider ist es so, dass gutes Marketing heute wichtiger ist, als Qualität zu produzieren. Vielleicht wäre das “Werbebudget” besser in eine bessere Qualität investiert. Die daraus resultierende positive Mundpropaganda ist deutlich mehr wert als Marketingausgaben für zweitklassige und schlampig hergestellte Produkte. Ich finde gerade im Bereich Uhren die Preise schon lange nicht mehr gerechtfertigt. Für eine mechanische Uhr gebe ich maximal 800,- Euro aus, mehr ist so ein Teil einfach nicht wert.

Stefan PATZWALDT
1 Jahr zurück

Die Abstandsregel hat in der Qualitätssicherung durchaus ihren Ursprung und eine Berechtigung. Die Sichtprüfung (VT) aus Bereich der zerstörungsfreien Prüfung definiert den idealen Betrachtungsabstand zur Prüfoberfläche zwar mit 40cm aber die Größe der Objekte (Uhren) läßt den verringerten Abstand sinnvoll erscheinen. Kleinere Abstände sind zwar individuell möglich – das hängt vom Sehvermögen ab – taugt aber nicht als Regel.
Das ist die eine Seite, die andere ist:
Eine Uhr sollte eine ihren Preis entsprechenden Qualitätsansprüchen erfüllen.
Das heißt keine sichtbaren Fehler und eine möglichst hohe Ganggenauigkeit aufweisen. Dabei sollte es unerheblich sein ob bei der Betrachtung mit oder ohne Vergrößerung erfolgt.

Oliver
1 Jahr zurück

Welche Hersteller sind denn wirklich positiv hervorzuheben beim Service?

Beim googlen ist mir nach ner Zeit irgendwie die Lust vergangen eine weitere Uhr zu kaufen….

Man liest natürlich öfter das negative aber vielleicht gibt es ja auch welche die man positiv hervorheben kann.

Eigentlich kann man das ja mit ner halbwegs guten Kommunikation schon erledigen.

Hans Groenewegen
1 Jahr zurück
Antworten...  Oliver

Ich kann Ihnen diese Haltung (an)erkennen. Jedoch, Christopher Ward z.B. sagt dem Kunden:”ist die Uhr schlecht ab Beginn, dann aber eine neue (Uhr) hin !”

Solch ein Uhrenhändler, der doch direkt an seine Kunden liefert, wird sich jeder (er)wünschen.

Hans Groenewegen
1 Jahr zurück
Antworten...  Oliver

Und auch mal dies: ich habe mir vor 3 Jahren eine pforzheimische Meister Anker Herrenuhr bei Klingel erworben, die nicht so gute Gangwerte hatte. Ich habe den Kundenservice angerufen.

Klingel sagte: “Sie bekommen halt eine neue Meister Anker (Miyota 8215 drin verarbeitet) zugesandt.” Ihre Uhr, die wir über die Deutsche Post versandt haben, müssen alle in Ordnung sein.

Naja, jeder wird doch (an)erkennen können, das die Service des Klingel-Konzerns Spitze ist.

Wurzeltupfer
1 Jahr zurück

Hallo,

die Abstandsregelen kenne ich aus anderen Bereichen und sind wohl meist aus vorangegangenen Gerichtsverfahren ( Rechtsprechung) entstanden. Sie sind also kein Gesetz aber im Rechtsstreit für die Gerichte immer eine Orientierungshilfe. Die Gerichte erfinden da auch nicht für jeden ähnlichen Fall das Rad neu. Ich würde die Antwort des Kundenservice an den Vorstand/ Geschäftsführung adressieren und als Vergleich eine Preisminderung vorschlagen, alternativ zu einem langährigen kostenintensiven Gerichtsverfahren, ggf. Mit negativer presse auf social Media drohen, wie jetzt hier geschehen. Direkt verlinken. Sollte weiter keine Kulanz zeigen, muss jeder selber entscheiden ob er sich den Ärger über Jahre mit dem Gericht antuen möchte oder ob das Prinzip “du hast Recht und ich meine Ruhe” gesünder ist.

Wolfgang Fugger
1 Jahr zurück

Hallo
Ich verstehe bei der Diskussion eines nicht :
Warum werden nicht Ross und Reiter, sprich der kundenunfreundliche Hersteller nicht genannt.
Ich bin Uhrensammler und würde gerne wissen, welche Marken ich besser nicht kaufen sollte.
Im Übrigen kann ich die Vermutung, so etwas komme bei japanischen Uhrenmarken nicht vor, gerne bestätigen.
Grand Seiko und auch Mimase sind über jeden Zweifel erhaben und auch mit der Lupe sind Fehler bei der Verarbeitung nicht auszumachen.
Deren Uhren kann ich uneingeschränkt empfehlen, auch für Menschen mit guten Lupen!!
Viel Spaß weiterhin
Wolfgang

Frank T. aus MZ
1 Jahr zurück
Antworten...  Wolfgang Fugger

Die Nennung von Ross & Reiter kann stets langwierige, nervige Rechtssachen nach sich ziehen 😉

Frank T. aus MZ
1 Jahr zurück
Antworten...  Mario

Wer aber ein wenig mit GOOGLE & Stichworten (Fehler, Zifferblatt o. ä.) umgehen kann, findet binnen weniger Sekunden den Hersteller mit dieser Intention heraus 😉

PhS
1 Jahr zurück
Antworten...  Frank T. aus MZ

Bin ich zu doof oder warum finde ich nichts passendes? Finde nur alte Sachen bzw. die Beschreibung passt nicht zur Marke.

Peter
1 Jahr zurück
Antworten...  Frank T. aus MZ

Man kann ohne den Namen direkt zu nennen vielleicht ein paar geographisch markante Punkte nennen. Das ist dann sicher nicht rechtlich angreifbar.

Michael M. aus W. in D
1 Jahr zurück
Antworten...  Wolfgang Fugger

Grand Seiko ist aber eine völlig andere Baustelle zu enorm anderen Tarifen als “normale” Seikos.

Peter
11 Monate zurück
Antworten...  Wolfgang Fugger

Tja, was die Optik betrifft, kann ich das durchaus bestätigen. Womit man sich im Hause Grand Seiko noch meiner Erfahrung schwer tut, ist, Fragen zum Datumswechsel einer limitierten >10k Euro zu beantworten.
Auch das neueste High Beat Kaliber bei der „White Birch“ ist nach meiner Erfahrung alles andere als ein zuverlässiger täglicher Begleiter.
Besonders bedauerlich ist dann das erfahrene „Mauern“ dieser Marke.

Peer
1 Jahr zurück

Ich könnte verstehen, dass die 30 cm Regel sinnvoll ist, wenn es um das finish geht. Dass eine aufgedruckte Ziffer bei 1.000 € Uhr vielleicht ausgefranst ist und beim 10-fachen Preis perfekt, dafür darf man gerne die 30cm anwenden, aber nicht für Lackkleckse, wo keine hingehörem, nicht für Kratzer, die es nicht geben darf und auch nicht für abgekratzte Beschichtung, wo vorher eine war. Das sind Qualitätsmängel die nichts mit Abstand zu tun haben, auch wenn man sie dann vielleicht nicht mehr erkennt.

O.S.
1 Jahr zurück

Hallo Mario,
Toller Artikel!
Ich finde es schon absolut unverschämt hier einen Kunden der evtl. mal wieder eine Uhr kaufen könnte einen solches Schreiben zu senden! Leider ist das bei uns hier in Deutschland bzw. In Europa Gang und gäbe geworden die Schuld hier beim
Kunden zu suchen!
Dem Verfasser dieses Schreiben würde ich gern mal erleben wenn man an seinem Auto einen kleinen Kratzer feststellt und diesen dann seine 30 cm Klausel vorhält mit der gleichen Begründung!
Ich jedenfalls bin der Meinung das egal ob es sich um eine Uhr oder einem anderen Gegenstand, handelt. egal in welcher Preisklasse auch immer, es eigentlich bei unseren Fertigungsprozessen möglich ist hier in der Qualitätsstufe A ohne sichtbaren Fehler zu produzieren!
Ansonsten muss man dieses Produkt Kennzeichen und als eine B bzw. C Ware kennzeichnen und hier offen an den Kunden mit den entsprechenden Preisnachlässe weitergeben!
Dann würde es hier auch keine Probleme geben!
Was bei diesem namentlich nicht genannten Hersteller das eigentliche Problem ist das er hier Ware annimmt von deinem Lieferanten die eigentlich nicht den Ansprüchen eines jeden einzelnen Mitarbeiter in einer Fertigungsebene entsprechen sollte, und erst recht nicht bei solchen kleinen Meisterwerken die ein Uhrmacher verbaut!
Was wir hier in Deutschland leider immer noch nicht akzeptiert haben und auch immer noch nicht beachten im Umgang mit dem einzelnen Kunden ist:
Nur ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde!
Dieser zuletzt genannt wir auch die Produkte meiner Firma weiterempfehlen und auch gerne wieder zu mir kommen.

Michael M. aus W. in D
1 Jahr zurück
Antworten...  O.S.

Die wirklich goldene Regel mit dem zufriedenen Kunden hat seit jeher Probleme, sich allüberall flächendeckend durchzusetzen (in D). Was mich schon immer stark verwundert hat. Denn ein zufriedener Kunde macht keine Probleme und Mundpropaganda ist die billigste und nachhaltigste Werbung. Aber das zu erkennen, erfordert ein Mindestmaß an Hirn. Und das ist nicht jedem gegeben. Zumal gilt: Gier schlägt Verstand. Um Längen. Leider.

Peter
1 Jahr zurück

Diese Verweigerungshaltung ist mir nicht unbekannt. Leider bin ich momentan auch im rechtsanwaltlichen Clinch mit einem Microbrand aus BW. Dabei sind nicht nur optische Mängel an der Uhr vorhanden, sondern auch welche, die die mechanische Funktion beinflussen und die der Hersteller nach mehrmaligen Reparaturversuch nicht beseitigen konnte und die er jetzt plötzlich nicht mehr anerkennen will. Bei den optischen handelt es sich um einen Fingerabdruck (ca. 5x5mm) auf der Beschichtung an der Innenseite des Glases, welcher bei entsprechendem Lichteinfall erkennbar ist und ein weiterer eine unsauber verarbeitete Aufzugkrone, die man auch aus einem Meter Entfernung ohne Lupe erkennt. Von den ursprünglich gemachten Zusagen und immer wieder postulierten Kundenfreundlichkeit ist leider nichts mehr zu spüren.

Peter
5 Monate zurück
Antworten...  Peter

PS: der Hersteller durfte die Uhr nach einem gemeinsamen Treffen vor Gericht wieder in Empfang nehmen.

Peter H. aus H. in NRW
1 Tag zurück
Antworten...  Peter

Hi,

und welcher Hersteller war das ?

Gruß Peter H.

Dlanor Lepov
1 Jahr zurück

Luxusuhren, und bei mir fängt Luxus bei 500 Euro an, da es viele vollwertige Zeitmesser für weniger gibt, sind keine Werkzeuge, sondern Schmuck. Werkzeuge darf man rein nach der Funktion beurteilen, Schmuck muss perfekt sein.
Ich kaufe Uhren bei Aliex in China für weniger als 250 Euro und diese sind in der Regel makellos. Das sollte ein deutscher Hersteller, der das Zwanzigfache verlangt, wohl auch hinbekommen. My 2 cents.

Peter H. aus H. in NRW
1 Tag zurück
Antworten...  Dlanor Lepov

Hi,
das kann ich durchaus bestätigen, habe als letztes eine Corgeut “Seamaster 300″(Omega-Clon)
aus China kommen lassen. Für schlappe 73€ inkl. Umsatzsteuer. Die Uhr ist einwandfrei, das eingebaute Miyota 8215 läuft knnapp 5s/Tag nach. Eine Entspiegelung wäre toll gewesen, aber man kann für diesen Preis nicht alles haben. Bin ohnehin Fernost-Uhren (spez. aus Japan) zugetan.
Meine Seikos und die Orient Mako III sind sauber verarbeitet, und laufen deutlich innerhalb der Spezifikation. Es ist immer wieder eine Freude, die Uhr anzusehen und natürlich auch zu tragen.
Die unverschämte Antwort vom Hersteller ist ein Grund, den Rechtsanwalt einzuschalten.
Und egal, wie es dann ausgeht, keine Uhr von diesem Hersteller mehr zu kaufen.
Und natürlich in Kommentaren und Bewertungen Roß und Reiter nennen. Dass Mario in seinem Blog vorsichtig ist, kann ich verstehen, er will ja nicht in elendige juristische Schwierigkeiten geraten. Aber wir als Kunden haben es in der Hand, mit unserem Geld abzustimmen.
Natürlich bin ich bei einer 150€ Uhr nicht so penibel wie bei einer für 1000€ oder mehr, aber eine ordentliche Verarbeitung ohne Kratzer und Lackfehler würde ich bei jeder Uhr verlangen. Ich bin der Meinung, ohne Lupe muss die Uhr praktisch fehlerfrei sein. Bei den heutigen Möglichkeiten in der Produktion darf es nicht anders sein.
Alles andere ist dummes Gewäsch der Kundenabwehrabteilung der Hersteller.
Und wenn ein Großserienhersteller wie Citizen oder Seiko das hinbekommt, warum sollten andere das nicht können. Ja, ich lese öfter, dass Seiko bei den Lünetten Probleme hat, hab ich wohl Glück gehabt.

Gruß Peter H.

Ralf
1 Jahr zurück

Hallo Mario,
danke für den Artikel. Es gibt Hersteller die sich bemühen gute Produkte und zufriedene Kunden zu haben. Dazu gehört der eigene Anspruch und Kulanz.
Lob an Cornelius Huber, dass macht mir Circula noch sympathischer.
Ich selber habe mir eine PVD schwarz beschichtet Uhr im Segment um 5.000 Euro gekauft.
Das hier nach 1x tragen im Büro bereits kupferfarben am Gehäuse durchschimmert ist sehr ärgerlich. Ich habe die Uhr dem Hersteller zur Verfügung gestellt. Die Antwort war mehr wie ernüchternd. Heißt für mich, nie wieder bei diesem Hersteller kaufen. Auch wenn diesen Hersteller das wohl nicht interessiert, ich habe fertig mit Porsche.

Wladimir
1 Jahr zurück

Spannendes Thema.

Denn Unmut der Kunden kann ich vollends verstehen. Auch aus eigener Erfahrung.

Auf der anderen Seite sind auch die Einwände der Hersteller nach zu vollziehen.

Wenn man möchte kann man an jeder Uhr etwas finden. Bei den einen einfacher (die berühmte Seikolünette) und bei den anderen erst mit technischen Hilfsmittel (ja, auch bei Rolex und da drüber).

Für mich habe ich entschieden, meine Uhren nicht mit der Lupe anzuschauen. Bei mir ist es so, dass eine augenscheinlich perfekte Uhr unter der Lupe doch einen kleinen Fehler haben kann. Sobald ich das weiß, fange ich an ihn auch so zu sehen. Das verdirbt mir dann den Spaß.

Insofern dürfte die 30cm Regel bei mir wohl funktionieren, aber direkt sichtbare Kratzer, Staub auf dem ZB oder schief sitzende Lünetten gehen immer zurück.

Roman Emmerich
1 Jahr zurück

Schade für das Malheur des Lesers mit der deutschen Uhrenfirma.
Gerade in diesem Preissegment darf man doch wohl eine Qualität erwarten.
Was für eine Aussage.
Interessant wäre, wer dieser Hersteller war……..

Peter
1 Jahr zurück
Antworten...  Roman Emmerich

Wollen sie dein Geld küssen sie dir die Füße, haben sie es und man kommt mit einer Reklamation ins Geschäft, dann spucken sie dir vor dieselben. Dann erkennt man, was die salbungsvollen Worte beim Verkauf bezüglich Service und Kundensupport tatsächlich wert sind.
Dieses Gebaren, gepaart mit völlig überzogenen Preisen für solche Artikel (Uhren) geht irgendwann einmal in die Hose.

Michael M. aus W. in D
1 Jahr zurück
Antworten...  Peter

Dieses Procedere ist leider so ziemlich fast überall Usus. “Wenn wir dein Geld haben, interessierst du uns einen Sch…ß. Gerade erlebt bei einem sehr bekannten Schweizer(!) Hersteller von Computerzubehör. Eine sehr teure Maus (um 100 Euro) geht nach der Garantie ohne Verschulden des Benutzers kaputt und kann angeblich nicht repariert werden, man empfiehlt einen Neukauf! Gehört jetzt nicht hier hin, soll nur die interfraktionelle Geldgier aufzeigen.

Johann-Fritz von Klankenschlattern
1 Jahr zurück
Antworten...  Roman Emmerich

Doch nicht die Firmen Söhnle oder Nomos hoffentlich, denn ich finde deren Uhren Spitzenklasse aus Glashütte i/SA

Peter
5 Monate zurück

Mit dem Produkt eines Herstellers aus Glashütte (nicht die beiden oben genannten) hatte ich da so meine Erfahrungen sammeln dürfen. Innerhalb eines Jahres mit mehrfachen Reparaturversuchen incl. Werktausch habe ich das “Gelumpe” dann entnervt zurückgegeben. Das Kunstwerk mit 3 Zeigern hatte schlappe 1600€ gekostet. Meine Erwartungen an ein Produkt aus Glashütte waren wohl etwas zu hoch angesetzt. Hoffentlich geht der Hersteller mal nicht richtig Baden.

Hans Groenewegen
1 Jahr zurück
Antworten...  Roman Emmerich

Deutsche Uhrenhersteller hätten immer “Qualität” am Hut, oder ?! Schamlos sind die neuen Generationen Uhrenhersteller also. Man weiss doch : Grossvater gründet die Uhrenfirma und macht Qualitätsuhrwerke, der Sohn bekommt’s in den Schoss geworfen, die Firma macht schon verringerte Qualität. Zum Scluss der Kleinsohn, der hat gar nichts mehr mit dem Uhrenbusiness und kümmert sich nicht um Qualität der Uhren: er zerstört den Firma und wirft sie ins Unglück oder eben Faillisement.

Jörg
1 Jahr zurück

Kommetar zur 30 cm-Regel:
Den Standpunkt des ungenannten (natürlich) Uhrenherstellers finde ich eigentlich sehr witzig (ist er natürlich nicht, wenn ich ein teures Luxusgut für viel Geld erstanden habe, und dann so eine Nachricht bekomme, sondern maximal unverschämt). Die internen Vorgaben an die ebenfalls interne Qualitskontrolle sind also allgemeingültig? Das sieht ein Jurist vielleicht anders. In Deutschland gibt es das AGB-Gesetz, welches unter anderem besagt, dass ein Verkäufer seine Haftung (auch für Qualität und Mängel) einschränken darf, aber nur in einem angemessenen Rahmen und wenn der Käufer VOR Abschluss des Kaufvertrages SCHRIFTLICH auf diese Geschäftsbedingungen hingewiesen wurde. Mag sein, dass es eine vergleichbare Regelung in der Schweiz nicht gibt, in Deutschland schon. Da schon das 30cm-Maß für mich aus der Luft gegriffen wirkt (Stichwort: Verifizierbarkeit) und wohl nicht allgemein bekannt ist (mir jedenfalls nicht), spricht einiges dafür, dass die fragliche “Luxus”uhr objektiv mängelbehaftet ist. Der Käufer könnte mangels entsprechendem schriftlichen AGB-Hinweis somit Reparatur, Minderung oder Wandelung des Kaufpreises (nach gescheiterter Mängelbeseitigung) fordern. Bin aber kein Jurist 😉 Bei dem genannten Preisniveau würde sich die juristische Prüfung aber bestimmt lohnen. Ein Brief vom Anwalt bewirkt oft Wundersames.
Die Antwort des Uhrenherstellers finde ich völlig daneben. Rotzfrech, pampig und arrogant. Übersetzt heißt das Statement wohl: Meinen üblichen Kunden ist ihr Geld zu egal, Hauptsache das Image stimmt. Und blind sind sie eh.” Da schließe ich mich einer der aufgestellten Thesen an: Dieser Hersteller entspräche meinen Ansprüchen jedenfalls nicht!
Eigentlich betreibt man ein Hobby um sich zu erfreuen, die Freude wäre mir allerdings vergangen.

Jochen
1 Jahr zurück
Antworten...  Jörg

Da die Uhr online bestellt wurde, ziehe ich aus der Geschichte einen ganz anderen Schluss: Nicht lange diskutieren (und Fristen verlieren), sondern das Ding einpacken und zurück damit.
So ein freches Antwortschreiben braucht sich niemand gefallen lassen.

Christian
1 Jahr zurück

Die Arroganz der Uhrenhersteller gepaart mit mittlerweile abartigen Preisen hält mich ganz einfach vom Kauf ab. Ganz speziell trifft das auf Hersteller zu, die mit dem Label Made in Germany winken. Die Argumente mit denen ein hohes Preisniveau verzweifelt plausibel gemacht wird lassen mich nur noch müde lächeln. Hochmut kommt vor dem Fall. Ich bediene mich bei Mido die Qualität zu akzeptablen Preisen offerieren.

Frank T. aus MZ
1 Jahr zurück
Antworten...  Christian

Yepp, die aufgerufenen Preise deutscher Hersteller sind mittlerweile mehrheitlich grotesk. Ich ziehe da auch nicht mehr mit, verfüge glücklicherweise über mehr als ausreichend Armbanduhren. Mein Tipp: Einige schweizer Hersteller bieten mehr Qualität zum besseren Preis.

oschmie
1 Jahr zurück

Autos, sogar gebrauchte, werden heutzutage aus einer Distanz von 30 cm beurteilt, da ist jeder Pickel oder Kratzer im Lack ein Grund zur Reklamation. Eine Luxusuhr, die ihren Wert nur aus der Perfektion in Optik und Technik zieht, sollte da schon kritischer beurteilt werden können. Diese Regel ist doch ein schlechter Witz und ich finde es sehr schade, dass die Marke, die sich auf so etwas beruft, hier nicht genannt wird.

Egbert
1 Jahr zurück
Antworten...  oschmie

Genau! Ihr müsst die Namen dieser Firmen nennen, die ihre Kunden derart im Regen stehen lassen! Sonst ändert sich gar nichts!

Johann-Fritz von Klankenschlattern
1 Jahr zurück
Antworten...  Egbert

@Egbert, Du hast ja völlich recht, aber viele Menschen scheuen sich, der Rechtsprache wegen, um zu sagen wer es sind, die uns Alle so sehr benachteiligen.

Leider. Das Geld gewinnt, wie schon immer, seit Jahrhunderte der Fall ist. Wir sind noch immer in einem födalen System, nur die Sprache ändert sich etwas.

Frank T. aus MZ
1 Jahr zurück

Hi Mario, vielen Dank für Deinen Artikel! Ich denke, bei der “30cm-Regel” SOLLTE es sich um einen Schutz vor Reklamationen handeln, ähnlich wie dem “1L-Motorölverbrauch auf 1 TKm ist normal”-Relikt in den Bedienungsanleitungen heutiger Verbrenner-PKW. Wenn ein PKW heutzutage alle Tkm 1L Öl verbraucht muss ich genauso ko**en, als wenn meine Armbanduhr direkt sichtbare Fehler besitzt. Glücklicherweise gibt es sogar Hersteller von Armbanduhren, die unter EUR 500 sauber verarbeitete Uhren veräußern. Spontan würde mir hier TRASER aus der Schweiz einfallen.

Cigarre
1 Jahr zurück

30 cm sind navollziehbar als sogenannter Sichtabstand, trotzdem sollte man Uhren mit diesen Mängeln nachbessern. Die Anzahl der Leute die noch analoge Uhren tragen, werden nicht ewig steigen, wenn man seine Kunden derart verärgert, wird man sie auf lange Sicht verprellen. Eine sogenannte Luxusuhr sollte keine Massenware sein, wenn es keine LieferNten gibt, die in der Qualität fertigen, sollte man überlegen dies selbst zu übernehmen, oder als minderwertigere Marke abgestempelt zu werden.