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Augen auf beim Uhrenverkauf! Ich habe vor meiner Zeit als Wahlschwabe für einige Jahre in Mannheim gewohnt, weshalb ich kürzlich über eine interessante Pressemitteilung auf der Facebook-Seite der Polizei Mannheim gestolpert bin, die eine dreiste Betrugsmasche beim Verkauf hochwertiger Luxusuhren aufzeigt. Hierbei wurde ein (angeblicher!) Gutachter zwecks „Echtheitsprüfung“ mit in das Geschäft involviert. Der „Gutachter“ war allerdings der Betrüger selbst, der dem Opfer (der Verkäuferin) billige Fälschungen unterjubeln wollte. Glück im Unglück: Die Geschädigte konnte den 50-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Inzwischen wurde der Betrüger in einer JVA untergebracht.

Hier die gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim im Wortlaut:

Hemsbach/ RheinNeckarKreis: 50-jähriger Tatverdächtiger wegen Verdachts der Beihilfe zum Diebstahl in einem besonders schweren Fall in Haft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 50-jährigen rumänischen Staatsangehörigen erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, am 26.02.2025 Beihilfe zu einem besonders schweren Fall des Diebstahls geleistet zu haben.

Was war passiert?

Die Geschädigte hatte eine hochwertige Armbanduhr zum Verkauf inseriert. Daraufhin meldete sich ein unbekannter Mann bei ihr und täuschte Kaufinteresse an dieser und an einer weiteren Armbanduhr vor. Zuvor sollten die Uhren jedoch durch einen angeblichen Gutachter in Augenschein genommen und auf Echtheit überprüft werden. Hierzu wurde ein Treffen für den 26.02.2025 in Hemsbach vereinbart.

Bei diesem Treffen soll der Tatverdächtige als vermeintlicher Gutachter nach erfolgter Echtheitsprüfung die Uhren in einen Umschlag gesteckt und ihn anschließend versiegelt haben. Im Anschluss habe er den Umschlag in seine mitgebrachte Aktentasche verstaut. Da aber die Verkaufsverhandlungen noch nicht abgeschlossen waren, wurde die Geschädigte misstrauisch und forderte den Umschlag zurück. Daraufhin soll der Tatverdächtige einen Umschlag aus seiner Tasche geholt haben, der gleich aussah, aber nicht die hochwertigen Uhren, sondern billige Plagiate enthalten haben soll. Der Geschädigten soll schließlich aufgefallen sein, dass sich in der Tasche ein verstecktes Fach befand, das den Umschlag mit den echten Uhren enthielt.

Der Geschädigten gelang es, den 50-Jährigen bis zum Eintreffen einer Polizeistreife festzuhalten.

Durch die Staatsanwaltschaft Mannheim wurde beim Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen den tatverdächtigen 50-Jährigen wegen Fluchtgefahr erwirkt. Er wurde am Donnerstag, 27.02.2025 dem Haft- und Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipostens Hemsbach dauern an.

Was können wir aus dieser Geschichte, die für die Betroffene zum Glück gut ausgegangen ist, lernen?

Zunächst einmal sei gesagt, dass es nicht unüblich ist, wenn man sich für die Abwicklung eines Uhren-Geschäftes von Privat an Privat bei einem Gutachter, Juwelier, freien Uhrmacher, Konzessionär oder dergleichen trifft – vor allem, wenn es sich um sehr teure Uhren handelt (eine Diskussion darüber gibt es hier im Uhrforum).

In der Regel wird wohl vor allem der Käufer Interesse an solch einer neutralen dritten Partei haben, denn so kann diese direkt über die Uhr schauen und eine Echtheitsprüfung vornehmen bzw. eine Replica-Uhr bestenfalls ausschließen (wenngleich es hundertprozentige Sicherheit wohl kaum gibt, da Replicas immer besser werden – aber das ist eine andere Geschichte).

Aber genau da ist eben auch der Knackpunkt: Man sollte aus Sicht des Verkäufers den vom Käufer benannten Uhrmacher/Juwelier/Konzessionär o.Ä. natürlich vorher prüfen, zum Beispiel durch Internetrecherche (Adresse Ladengeschäft? etc.), oder diesen bestenfalls sogar persönlich kennen – ansonsten landet man nämlich im ungünstigsten Fall bei einem Betrüger, so wie hier im geschilderten Fall. Ein anderes denkbares Szenario ist, dass die Drittpartei und der Käufer gemeinsame Sache machen, indem beispielsweise durch (vorgetäuschte) Bedenken an der Echtheit von Komponenten der Uhr (z.B. Zifferblatt) der Preis gedrückt werden soll.

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