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Häufig stolpert man über die Aussage, dass auf den kanarischen Inseln Shopping richtig schön günstig ist. Schnäppchen sind da fast schon vorprogrammiert – oder?

Der Hintergrund dazu ist, dass es auf den Kanarischen Inseln, obwohl diese bekanntermaßen zum Staatsgebiet von Spanien gehören, keine harmonisierte Mehrwertsteuer im Sinne der Europäischen Gemeinschaft gibt, sondern eine eigenständige, lokale Steuer auf den Verbrauch: die IGIC (Impuesto General Indirecto de Canarias). Seit dem 01.01.2020 wurde der allgemeine Steuersatz der IGIC zwar von 6,5% auf 7% erhöht, faktisch ist dieser Satz aber deutlich niedriger als beispielsweise auf dem spanischen Festland (Mehrwertsteuersatz 21%) oder natürlich Deutschland (19%).

Schnäppchenalarm also? Nun, zumindest im Bereich Uhren gibt es schon mal den ersten Dämpfer: Es gibt auch einen erhöhten IGIC-Satz in Höhe von 15%. der bei Luxusgütern Anwendung findet, also z.B. bei Schmuck, Uhren, Parfum und PS-starken Autos. Auch die Vermietung von Autos wird übrigens mit dem erhöhten Steuersatz besteuert.

IGIC Kanaren

Uhren kaufen auf Gran Canaria – lohnt sich das?

Als Uhrennerd blieb meine Nase bei meinem diesjährigen Familienurlaub auf Gran Canaria natürlich an einigen Schaufenstern mit Uhren hängen. Und vielleicht lockt ja doch das eine oder andere Schnäppchen, trotz erhöhtem IGIC-Satz?

Auf Gran Canaria gibt es im Wesentlichen zwei sehr präsente Juwelierketten mit den bekannten Schweizer Luxusuhrenmarken. Wo der eine ist, ist auch der andere nicht weit. Man hat schon das Gefühl, dass beide in ziemlich intensivem Wettbewerb miteinander stehen.

Beide Juweliere habe ich besucht, um mir ein Bild davon zu machen, ob ein Uhrenkauf gewisse preisliche Vorteile gegenüber einem Kauf in Deutschland mit sich bringt – das Ergebnis war (so viel sei vorweg gesagt) sehr ähnlich.

Bei Juwelier A interessierte ich mich vor allem für eine Panerai Submersible, die mir ein Herr, der sich als Chef vorgestellt hat, auch sofort hochmotiviert verkaufen wollte (und mich mit in die Besenkammer genommen hat, um mir die supertolle Super-LumiNova-Leuchtmasse zu zeigen). Auch ein Rabatt in Höhe von 15% wurde mir recht flott angeboten – ganz okay, aber nicht überragend für Uhren der Marke Panerai. So weit, so normal.

Bei der Frage nach den Steuern wurde es spannend und so bekam ich Aussagen wie “Naja, man darf einfach nicht zu viele Uhren kaufen, vielleicht eine für den Herren und eine für die Dame. Und dazu noch eine Kette.”

Ich habe daraufhin explizit darauf hingewiesen, dass die Kanaren aber doch steuerlich gesondert behandelt werden (dazu gleich mehr) – das wurde aber weggelächelt: “Wir sind ja kein Land in Afrika oder so. Nein, es gibt kein Problem beim Zoll. Ich habe viele jahrelange Kunden und es hat noch nie Probleme gegeben.”

Nach den Aussagen bei Juwelier A, die mich etwas stirnrunzelnd zurückgelassen haben (und die – so viel vorweg – glatt gelogen sind), habe ich es noch mal bei Juwelier B probiert.

Insbesondere die gute Auswahl von Tudor-Uhren zog mich in das Geschäft von Juwelier B. Dort ließ ich mir eine Tudor Pelagos und die neue Tudor Black Bay GMT zeigen, die beide mit demselben Listenpreis wie in Deutschland ausgezeichnet waren. Nach kurzer Plauderei wurden mir recht schnell ungefragt ein Rabatt in Höhe des IGIC, also 15% auf den Listenpreis, angeboten (also genau wie bei Juwelier A) – ganz ordentlich, wenn man bedenkt, dass man auf Tudor-Uhren nach wie vor ziemlich selten überhaupt irgendeinen Rabatt bekommt. Notiz am Rande: Rolex-Uhren sind auch auf Gran Canaria faktisch nicht “on the fly” zu bekommen (alle Uhren im Schaufenster waren Ausstellunggstücke).

Hier hakte ich nach, ob nicht noch etwas mehr Rabatt möglich sei, da ich ja faktisch sonst mehr als in Deutschland zahlen würde, wenn ich die Uhr beim Zoll anmelde und 19% Einfuhrumsatzsteuer zahle. Die etwas gelangweilt wirkende Dame zog nur die Unterlippe nach unten: “Wir haben viele langjährige Kunden, die nicht beim Zoll anmelden und sich einfach Box und Papiere per Post nach Hause schicken.”

Die Rechtslage: Grüner Kanal, Freigrenze und Kosten

Der Flug hat gedauert, endlich kommt auch der Koffer auf dem Gepäckband an. Nichts wie raus aus dem Getümmel, denken sich viele und wählen beim Zoll im Zweifel lieber schnell die grün markierte Spur (auch: “Grüner Kanal”). Der Knackpunkt, und ich wiederhole noch mal einen entscheidenden Satz vom Anfang, ist: Die Kanarischen Inseln gehören in Bezug auf die Mehrwertsteuer nicht zum Gebiet der Europäischen Gemeinschaft. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Waren eben nicht “einfach so” durch den grünen Kanal beim Flughafen getragen werden dürfen – auch, wenn das insbesondere Juwelier A suggerieren wollte, der meinte, dass es beim Zoll angeblich kein Problem gibt.

Der Zoll formuliert das klipp und klar wie folgt: Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden daher die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.

  • die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana und Saint-Martin)
  • die Kanarischen Inseln
  • Campione d’Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio
  • die Ålandinseln
  • der Berg Athos in Griechenland

Kurzum: Die Kanaren sind zollrechtlich genauso zu behandeln wie bei einer Reiserückkehr aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder aus Timbuktu.

Konkret bedeutet das, dass alle Waren, die aus den Kanaren nach Deutschland eingeführt werden, durch den Zoll abfertigt werden müssen. Dabei gilt eine Freigrenze von 430€ für Personen über 15 Jahre, die für das eine oder andere Urlaubsmitbringsel zwar locker für den grünen Kanal ausreichen, mit einer Uhr aus der Kategorie Panerai oder Tudor aber natürlich mehr als gesprengt wird.

Zoll Deutschland Stuttgart Anmeldefreie Anmeldepflichtige Waren
Grüner und roter Kanal am Flughafen Stuttgart

Das wiederum bedeutet, dass eine hochwertige Uhr bei Rückkehr von den Kanaren zwingend beim Zoll angemeldet werden muss und der Zolltarif (zu vernachlässigende 80 Cent) und insbesondere Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Mehrwertsteuer in Höhe von 19%) fällig sind.

Für eine Uhr mit dem beispielhaften Wert von 5000€ sind so laut Abgabenrechner für den Reiseverkehr vom Zoll rund 950€ fällig.

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Nun brauche ich auch nicht den Rechenschieber aus dem Keller zu holen, um festzustellen, dass sich die rund 15% Rabatt, die mir sowohl bei Juwelier A als auch bei Juwelier B angeboten wurden, nachteilig gegenüber dem Listenpreis in Deutschland sind, wenn ich noch 19% Einfuhrumsatzsteuer oben drauf rechne (davon mal abgesehen bekommt man auch in Deutschland relativ problemlos gute Rabatte auf Panerai-Uhren).

Bußgeld und Strafverfahren

Es gilt: Wenn man beim Zoll auf Nachfrage falsche Angaben zu Umfang oder Wert der mitgeführten Waren macht, macht man sich genauso strafbar, wie wenn man von vornherein den Zoll zu umgehen versucht. Wenn bei einer stichprobenartigen Kontrolle zollpflichtige, nicht angegebene Waren sichergestellt werden, drohen – je nach Warenwert – Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren.

“Wer den grünen Ausgang nimmt, gibt automatisch eine steuerlich relevante Erklärung ab: dass er keine zollpflichtige Ware über die Reisefreimenge hinaus dabei hat”, sagt Thomas Meister vom Hauptzollamt München, Dienststelle Flughafen Franz Josef Strauß. Wer Mitbringsel zu verzollen habe, müsse von sich aus durch den roten Ausgang: “Wer also Grün mit Zollware passiert und dort von unseren Beamten erwischt wird, hat Steuern hinterzogen”, erklärt Zöllner Meister. Fällig sind dann Zoll, Steuern und noch dazu eine Strafe.

Das Zollrecht entspricht dabei dem Steuerrecht. Zollhinterziehung wird also wie Steuerhinterziehung behandelt und entsprechend geahndet. Kleinere Vergehen gelten gemäß §378 AO als Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen belegt wird. Schwerere Vergehen wie Zollhinterziehung (§§ 3 Abs.3, 370 AO) gelten als Straftaten und werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.

Praktisch heißt das: Wenn man Waren in geringem Wert (über der Reisefreimenge) nicht angegeben hat, müssen diese neben einem Zollzuschlag außerdem nachverzollt werden. Hinzu können Bußgelder von bis zu 50.000 € kommen. Die Strafe richtet sich dabei nach der kriminellen Energie (wenn beispielsweise eine Ware richtig versteckt wurde), und nach dem Einkommen.

Als Faustregel kann man den Wert der Ware samt der 19 Prozent Einfuhrabgaben noch einmal als Strafe ansetzen – man zahlt also die Ware doppelt. Das gilt für Privatpersonen wohlgemerkt; bei gewerblichen Schmugglern wird es noch viel teurer.

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Wenn man Waren in einem Gesamtwert von mehr als 700€ nicht angegeben hat, wird sogar ein Strafverfahren eingeleitet, bei dem Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen, in schweren Fällen drohen sogar Haussuchungen in Wohnung und Betrieb, Gewerbeuntersagung und Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.

An dieser Stelle sei noch mal an einen gewissen Herrn Rummenigge erinnert, der vor einigen Jahren zwei Rolex-Uhren im Wert von fast 100.000€ nicht beim Zoll angemeldet hat – die Strafe: knapp 250.000€ (140 Tagessätze á 1785€). Rummenigge galt in dem Atemzug außerdem als vorbestraft. Ein ganz schön teurer Spaß. Und ja, es ist schon irgendwie krass, wie in unserer Gesellschaft Vermögensdelikte in Relation zu Gewaltdelikten bestraft werden – aber die Diskussion dazu würde hier jetzt zu weit führen…

Die Realität

Nun schaut die Realität aber so aus: Bis 2030 gehen 12.000 Zöllner in Ruhestand, etliche Stellen sind unbesetzt. Es herrscht Personalnot. Die Zollverwaltung sucht daher händeringend neue Mitarbeiter. 

Von daher verwundert es nicht, dass nach meiner Rückkehr aus Gran Canaria am Sonntagabend beim Zoll faktisch gähnende Leere herrschte. Nur ein einziger Zollbeamter hat sich mal kurz gelangweilt beim grünen Gang blicken lassen, während wir am Gepäckband warteten, war dann aber schnell wieder verschwunden. Von daher darf man auch davon ausgehen, dass die Aussagen der Juweliere, dass man mit der Uhr halt einfach durch den grünen Gang gehen soll, tatsächlich gelebte Realität vieler Urlauber ist.

Andersherum war ich aber vor einiger Zeit bei meiner Rückkehr von Teneriffa ziemlich überrascht darüber, dass mindestens ein Dutzend Zollbeamte beim grünen Kanal Spalier standen und nur darauf warteten, dass jemand etwas zu unauffällig schaut.

Natürlich kontrollieren die Zöllner nicht jeden einzelnen Reiserückkehrer, der den grünen Kanal wählt. Nach welchen Kriterien die Beamten die Leute herauspicken? Das ist natürlich ein Betriebsgeheimnis, aber Schweißtropfen auf der Stirn oder nervöses Verhalten sind sicherlich gewisse “Indizien” 😉 . Übrigens: Der Zoll macht oft nur Stichproben, sucht aber je nach Reiseland erfolgsorientiert nach bestimmter Ware; zum Beispiel nach Hightech-Geräten und Kleidung bei Rückkehrern aus den USA, nach Gold bei der Anreise aus der Türkei und Lebensmitteln wegen dortiger Tierseuchen.

Fazit zum Uhren-Kauf auf Gran Canaria

Der Kauf einer hochwertigen Uhr auf Gran Canaria lohnt sich nicht – außer man möchte bewusst mit dem Feuer spielen. Ja, die Chance “erwischt” zu werden, wenn man einfach mit einer teuren Uhr durch den grünen Kanal beim Zoll marschiert, ist wohl eher gering. Ich persönlich brauche diesen “Nervenkitzel” nach einer mehrstündigen Flugreise aber nicht 😉 . Übrigens: Ziemlich günstig auf den Kanaren sind Zigaretten wie ich mir als Nichtraucher von einem Raucher habe bestätigen lassen… 😉 (hier gilt übrigens aber auch eine Einfuhrgrenze von 200 Stück, sprich einer Stange, pro Kopf).

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6 Kommentare
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Michael
8 Monate zurück

Ist ein guter Artikel, nur wurde leider nicht beachtet, dass man sich die kanarische Umsatzsteuer bei der Ausreise zurückholen kann, weshalb ein Kauf interessant sein kann, wenn der Rabatt höher ist als in Deutschland oder Österreich. Die Einfuhrumsatzsteuer ist auf den rabattierten Rechnungsbetrag zu berechnen.

Uli
11 Monate zurück

Ein interessanter Artikel, der für mich allerdings nicht zutreffen dürfte. In dem Zusaammenhang habe ich aber eine ganz andere Frage.
Ich lebe seit mehr als 20 Jahren ausschließlich in Brasilien, in meinem deutschen Pass ist der Wohnsitz vermerkt. Die jährlichen Urlaube in der alten Heimat nutze ich, um diverse Uhren aus meiner Sammlung – manchmal bis zu 10 – mit nach Deutschland zu bringen, weil sie beim Uhrmachermeister meines Vertrauens einen Service oder eine Reparatur benötigen. All die Jahre verliefen Ein- und Wiederausfuhr problemlos ohne Anmeldungen beim Zoll. Müßte ich die Uhren anmelden und wie sieht es dann steuerlich aus?
Danke im voraus für eine Antwort.

Uli
11 Monate zurück
Antworten...  Mario

Hi Mario,

danke für Deine Einschätzung. Allerdings möchte ich keine schlafenden Hunde wecken. Denn wenn ich erst mal gefragt habe und die Antwort ist wie oft bürokratisch verbrämt und voller Umstände, die dann in dr Befolgung zu vergeuteter Zeit, Nerven und Aufwand führen können, dann bin ich dem ausgeliefert. Ich werde es daher lieber darauf ankommen lassen, da es mehr als 20 Jahre problemlos geklappt hat.

Lars
10 Monate zurück
Antworten...  Uli

Nach meiner Erfahrung und Kenntnis sind entsprechende Nachweise des Eigentums vor Anreise an den Zoll zu melden. Solltest Du doch mal herausgepflückt werden, sollte ein Nachweis innerhalb einer Frist dem Zoll möglich sein. Die Vorauszahlung der USt. und Zollgebühren die Du aber vor Ort, solltest Du keine Unterlagen dabei haben, oder vor Anreise nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, würden Dir dann bei entsprechenden Nachweisen wiederum erstattet.