• Beitrags-Kategorie:Ratgeber
  • Beitrags-Kommentare:3 Kommentare
  • Beitrags-Autor:
  • Lesedauer:16 min Lesezeit

Free Shipping Worldwide klingt auf den ersten Blick ziemlich verlockend – häufig kommt es aber bei Bestellungen im Nicht-EU-Ausland schnell mal zu unvorhergesehenen Kosten im Zusammenhang mit dem Versand, die ein vermeintliches Schnäppchen deutlich verteuern können. Diese schmerzhafte Erfahrung musste ich leider bei verschiedenen Bestellungen von Microbrand-Uhren in Asien oder auch bei einem Uhren-Shop in den USA machen. Nicht etwa wegen der (selbstverständlich) fälligen Einfuhrumsatzsteuer (19%), sondern unter anderem wegen einer Importabfertigungspauschale, die von Versanddienstleistern wie beispielsweise TNT erhoben wird. Auch eine falsche Zolltarifnummer sowie die Einfuhrumsatzsteuer, die vom Zoll zusätzlich auf fiktive (!) Versandkosten erhoben wird, können zur Kostenfalle werden…

“Free Shipping” – aus Endkundensicht leider nur die halbe Wahrheit

Kostenfalle #1: Importabfertigungspauschale

Leider machen sich viele Microbrands, die im Nicht-EU-Ausland ansässig sind, nicht allzu viele Gedanken darum, was für Kosten beim Endkunden entstehen – einerseits ist das verständlich, schließlich hat (durch die globale Brille betrachtet) jedes Land so seine Eigenarten. Andererseits ist es aber natürlich dennoch ärgerlich, wenn man im Nachhinein Kosten aufgebrummt bekommt, die einen nicht unwesentlichen prozentualen Anteil am Warenwert ausmachen. Hierzu eine Beispielrechnung aus dem Dunstkreis des Versanddienstleisters TNT:

  • Kaufpreis Uhr umgerechnet ca. 280€
  • zzgl. Einfuhrumsatzsteuer 19% und Zollgebühren: ca. 53€
  • zzgl. Vorlageprovision und Finanzierungskosten (TNT): 4€
  • zzgl. Importabfertigungspauschale (TNT): 25€

Zunächst ein paar Worte zur Einfuhrumsatzsteuer: Diese ist ein ganz normaler Posten, der immer anfällt, wenn man Waren im Nicht-EU-Ausland bestellt. Dieser Betrag muss selbstverständlich in jedem Fall berappt werden und steht auch nicht zur Diskussion. Ich weise bei Uhren-Tests auf meinem Blog regelmäßig darauf hin. Dazu ein kleines Rechenbeispiel: Kostet eine Uhr im Online-Shop einer asiatischen Microbrand beispielsweise 80 US-Dollar plus 20 US-Dollar Paketversand, so kommen auf die umgerechnet 82€ noch 19% (15€) oben drauf (die Einfuhrumsatzsteuer entspricht der “normalen” Umsatzsteuer , die man aus dem deutschen Einzelhandel kennt). Des Weiteren kommen stets Zollgebühren hinzu, diese sind aber (sofern die korrekte Zolltarifnummer zugrunde gelegt wird) zu vernachlässigen (80 Cent).

Üblicherweise landet im Nicht-EU-Ausland bestellte Ware beim Zollamt in der Nähe eures Wohnortes, bei dem ihr Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren berappen müsst, bevor ihr euer Paket ausgehändigt bekommt. So weit, so normal.

Bild: Brian from Toronto, Canada, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Nun kommt es allerdings zunehmend vor, dass Versanddienstleister im Zollabfertigungsprozess “dazwischengeschaltet” sind – so wie beispielsweise TNT. Diese übernehmen dann die Abwicklung mit dem Zoll und treten für den Endkunden in finanzielle Vorleistung (Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren). Der Vorteil: Man spart sich den Gang zum Zollamt, bekommt das Paket direkt an die Haustür geliefert und später eine Rechnung per Post zugestellt. Klingt erst mal ganz gut, oder?

Die Kosten für diesen Service, im Falle von TNT die sogenannte Import-Abfertigungspauschale (Rechnungsposten “Imp.Abfert.pausch.”), hauen aber ordentlich rein: satte 25€ sind bei TNT fällig, unabhängig davon wie hoch Einfuhrumsatzsteuer oder Warenwert sind.

Recherchiert man zu dieser Import-Abfertigungspauschale im Internet, so findet man schnell den Hinweis, dass man diese doch einfach reklamieren soll und man das Geld dann zurückerhält. Begründung: In der Regel hat man als Endkunde ja den Dienstleister (in diesem Fall TNT) nicht aktiv beauftragt, damit sich dieser um die Abwicklung der Verzollung kümmert. Und wo keine Beauftragung, da auch keine Grundlage für eine Rechnungsstellung – theoretisch jedenfalls.

Denn die Realität schaut leider so aus: Ich muss aus eigener Erfahrung sagen, dass eine Reklamation vergebene Liebesmüh ist. Meine Reklamation der Importabfertigungspauschale bei TNT hat sich tatsächlich über insgesamt 5 (in Worten: fünf) Monate gezogen. Die Importabfertigungspauschale, die ich reklamiert und nicht überwiesen hatte, wurde natürlich in der Zwischenzeit auch von TNT angemahnt – Mahngebühren inklusive (was auch sonst?).

Nach vier Monaten Hin und Her schrieb eine Dame von Zollreklamationen@tnt.de eine interne E-Mail an Buchhaltung@tnt.de (mit mir in Kopie):

Bei der Importabfertigungspauschale handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der den Aufwand für die Abwicklung Ihrer Importsendung beinhaltet. Der Pauschalbetrag liegt zurzeit bei 25,00 Euro (normale Verzollung in den Freien Verkehr). Da Sie jedoch offensichtlich nicht über diesen Betrag informiert wurden, werden wir die Import Abfertigungspauschale aus Kulanz stornieren. […] teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit, dann wird unsere Buchhaltung Ihnen das Geld zurück überweisen.

Und ich so: Yeah!

Einen weiteren Monat später aber kam dann die Ernüchterung: TNT ruderte zurück. Zitat (E-Mail aus der TNT-Buchhaltung):

Die Importabfertigungspauschale (IAP) bezieht sich auf die reine Verzollungstätigkeit hier in DE. Diese wird von unseren Verzollungsstationen erbracht und ist unabhängig vom o. g. Warenzuschlag zu sehen. Sie fällt nur für Importe an. Diese Dienstleistung beinhaltet z. B.

  • die Zollanmeldung
  • Kundenkontakt, sofern die Begleitpapiere nicht aussagekräftig genug sind
  • Kommunikation mit dem Zollamt
  • Ausdruck des Steuerbescheids zzgl. nachfolgendem administrativem Aufwand, etc.

Die IAP wird immer mit der Zollrechnung fakturiert. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Erläuterung weitergeholfen zu haben und bitten um Ausgleich der offenen Rechnung innerhalb der nächsten Tage.

Sure we can? Bild: Motacilla, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Übrigens erhebt natürlich nicht nur TNT solche Abfertigungsgebühren: Ich habe Ende 2019 beim Uhren-Schnäppchen-Portal Ashford eine Glycine Airman gekauft – auch hier sind durch UPS (neben der unvermeidbaren Einfuhrumsatzsteuer und wenigen Cent Zollgebühren) 11,50€ für den sogenannten “Import Tarif” bzw. die “Vorlageprovision” angefallen – nicht so viel wie bei TNT, aber immerhin.

Ähnlich verhält es sich bei DHL Express, die die sogenannte Kapitalbereitstellung erheben. Diese beträgt Stand Anfang 2021 2% der verauslagten Einfuhrabgaben, aber mindestens 12,50 Euro). Eine Wahl, ob man diesen Service überhaupt nutzen möchte, hat man nicht – DHL Express schreibt: “Als Kunde von DHL Express profitieren Sie bei der Nutzung unseres Import-Versands automatisch von diesem Service, ohne dass Sie diese Kapitalbereitstellung gesondert veranlassen müssen.”

Bild: DHL Express

Und die Lösung?

Eine richtige Lösung gibt’s leider nicht und man muss klipp und klar sagen: Wer kein Bock auf monatelanges Hickhack und Gebühren-Diskussionen mit dem Abfertigungsdienstleister (wie in meinem Fall) hat, der sollte vor einer Bestellung im Nicht-EU-Ausland intensiv die “Shipping Terms” auf der Seite des Anbieters studieren und die Kosten per se einkalkulieren. Im Falle von Aquatico wird TNT für europäische Zustellungen genannt, wenngleich die Importabfertigungspauschale allerdings nicht explizit erwähnt wird – dennoch sollte man aber stets davon ausgehen, dass diese erhoben wird (egal ob TNT, UPS, DHL Express oder Wasauchimmer). Im Zweifelsfall hilft eine Nachfrage beim Anbieter mit der Bitte um Info wie versendet wird.

Übrigens: Auf Nachfrage bestätigte mir die Microbrand Aquatico aus Hong Kong, dass ein Versand auch über normale Luftpost möglich ist. Das dauert dann zwar sicherlich länger, man spart sich aber aller Voraussicht nach die Importabfertigungspauschale, da nur die “normale” Post zuständig ist, die das Paket einfach nur bei der Zollstelle ablädt.

Kostenfalle #2: Zoll auf versandkostenfreie Bestellungen

Die zweite Kostenfalle betrifft die Einfuhrumsatzsteuer. Diese wird nicht nur auf den Warenwert, sondern auch auf die Versandkosten erhoben. Kostet eine Uhr also beispielsweise in einem asiatischen Online-Shop 100 USD zzgl. 20 USD Versand, so sind 19% Einfuhrumsatzsteuer auf 120 USD (also umgerechnet rund 19€ Einfuhrumsatzsteuer) zu berappen. So weit, so normal.

Free Express Shipping – so “wirbt” eine Microbrand aus Hong Kong.

Viele Anbieter werben mit “Free Shipping Worldwide” und kalkulieren die Versandkosten dabei “versteckt” mit in den Preis der Uhr ein. Nehmen wir also mal beispielhaft an, dass ein Anbieter eine Uhr für 120 USD inklusive Versand nach Deutschland anbietet, d.h. die Versandkosten sind nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen, sondern per se mit einkalkuliert. Der Knackpunkt dabei ist der folgende: Für den Zoll existiert kein kostenloser Versand – werden keine Versandkosten ausgewiesen, so schätzt der Zoll diese auf Grundlage typischer Versandtarife und addiert diese zum Warenwert. Die Summe ist dann die Grundlage für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuert.

Hierzu ein konkretes Beispiel (danke an CHRONONAUTIX-Leser Rolf):

Guten Tag Mario, Anbieter wie Aquatico oder Audaz werben auf ihren Webseiten
mit dem Hinweis auf ‘Free Shipping Worldwide’. Dass das zu einer Falle werden kann, musste ich auch erst beim Kauf einer Aquatico Oyster lernen. Gekauft am 17.9.2020, wurde die Uhr Ende September von TNT  geliefert. Am 9.12.2020 traf eine TNT Rechnung ein über 95,54 Euro (Einfuhrumsatztsteuer, Zoll, Vorlageprovision, Import-Abfertigungspauschale, Finanzierungskosten). Bei der Durchsicht der beigefügten Zollunterlagen fiel auf, dass 97,80 Euro Frachtkosten in Ansatz gebracht wurden. Frachtkosten, die ich nicht bezahlt hatte.

Die im übrigen auf Anfrage bei Aquatico nur bei 78,94 USD lagen. Mehrere Reklamationen
per Mail und Einschreiben hat TNT bis heute nicht beantwortet, nur eine Mahnung geschickt.
Die Zoll-Buchhaltung von TNT ist telefonisch nicht erreichbar. Auch die Anfrage zu den Handlungskosten vor Beauftragung mit der Zollabfertigung wurde nicht beantwortet. Soviel zu TNT – ein Carrier des Grauens. Die “Free Shipping Falle” besteht aber immer, unabhängig vom Kurierdienst.

Kurz gesagt hat der Käufer in diesem Beispiel nicht nur Einfuhrumsatzsteuer auf den Wert der Uhr in Höhe von 359 USD (umgerechnet rund 300€) bezahlen müssen, sondern zusätzlich auch noch Einfuhrumsatzsteuer auf vom Zoll fiktiv angesetzte Frachtkosten (in diesem Fall ging der Zoll von 97,80€ aus). Sprich: Die Einfuhrumsatzsteuer war auf 397,80€ fällig und nicht auf 300€ – dadurch wurde die Uhr um immerhin 18€ verteuert. Die Schätzung des Zolls auf Grundlage der IATA genormten TACT Raten für den internationalen Luftverkehr war dabei sogar deutlich höher als die tatsächlichen Versandkosten in Höhe von 65€ (die aber ja, wie beschrieben, gar nicht ausgewiesen wurden).

Rechtsgrundlage für dieses aus Endkundensicht völlig absurde Vorgehen ist die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Artikel 138: “Werden Waren unentgeltlich oder mit einem Beförderungsmittel des Käufers befördert, so werden die in den Zollwert einzubeziehenden Beförderungskosten nach dem für die gleichen Beförderungsmittel üblichen Frachttarif berechnet.

Zoll-Sendung Aufkleber nicht an Empfänger zustellen

Und die Lösung?

Die ist eigentlich ganz einfach, klappt aber sicherlich nicht immer: Ihr könnt vor dem Kauf im Nicht-EU-Ausland nachfragen, ob der Händler/die Uhrenmarke/der Uhrenhersteller eine Rechnung ausstellen kann, welche die Versandkosten separat ausweist. So hat der Zoll keine Grundlage, zusätzlich fiktive Versandkosten “on top” zu packen.

Anzeige
Mi Watch Content Ad

Kostenfalle #3: Falsche Zolltarifnummer

Mir ist es bei der Bestellung einer Uhr in Singapur mal passiert, dass die Zollgebühren auf Basis der (falschen) Zolltarifnummer 91031000000 “Uhren, Kleinuhr, Werk” abgewickelt worden ist. Die Beschreibung dazu lautet: “Uhren mit Kleinuhr-Werk, elektrisch betrieben”. Dadurch sind mir Gebühren in Höhe von 4,7% auf den Uhrenwert entstanden. Bei einer 300€ teuren Uhr sind das immerhin rund 14€. Die Zolltarifnummer klingt auf den ersten Blick korrekt – ist sie aber nicht. Denn die Zolltarifnummer 91031000000 sagt auch: “ausgenommen Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren der Pos. 9101 oder 9102 […]“.

Die regelmäßig anzuwendende Zolltarifnummer bei Uhren ist korrekterweise die 91021100000: “Armbanduhren, Stoppeinrichtung, elektrisch”. Diese Gruppe verursacht deutlich schlankere Zollgebühren in Höhe von grade mal 80 Cent.

Korrekt abgerechnet: 0,80€ Zollgebühren

Und die Lösung?

Wurde eine falsche Zolltarifnummer zugrunde gelegt, so sollte man dies in jedem Fall reklamieren und auf die korrekte Zolltarifnummer 91021100000 hinweisen.

Vorbildlich: Uhren von FORMEX aus der Schweiz – ganz ohne Kostenfalle

Dass es auch ganz ohne Kostenfallen geht, zeigt der etablierte Schweizer Uhrenhersteller FORMEX, der ausschließlich auf den Direktvertrieb über einen eigenen Online-Shop setzt. Der Versand aller Uhren erfolgt über UPS direkt aus der Schweiz – und die Schweiz gehört bekanntermaßen nicht zur EU.

Damit der Kunde aber später keine Überraschungen erlebt und in die Kostenfalle tappt, wickelt FORMEX sämtliche Steuern und Zollabgaben im Hintergrund mit UPS ab – die Preise auf der FORMEX-Seite sind tatsächlich die Endpreise ohne versteckte Kosten. Ein sehr vorbildliches Vorgehen, von dem sich andere Anbieter eine dicke Scheibe abschneiden können!

Screenshot von der FORMEX-Seite
Formex-Reef-Automatik-Chronometer-300m-29

Wenn dir dieser Artikel gefallen hat, freue ich mich über ein Like bei FacebookInstagram, YouTube oder

Auch über WhatsApp kannst du immer auf dem neuesten Stand bleiben – jetzt abonnieren:

DSxOAUB0raA (1)

Darüber hinaus freue ich mich über Kommentare immer sehr (Kommentare werden in der Regel innerhalb kurzer Zeit geprüft und freigeschaltet). Vielen Dank!

Abonnieren
Benachrichtige mich bei...
3 Kommentare
Neueste Kommentare
Älteste Kommentare Kommentare mit den meisten Votings
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Moritz
7 Monate zurück

Das Thema mit den fiktiven Frachtkosten hatte ich kürzlich in anderem Zusammenhang. Ich habe folgende Auskunft erhalten: Wenn aus der Rechnung klar ersichtlich ist, dass keine Fracht berechnet wird, wird diese auch nicht verzollt. Hierfür sollte im besten fall eine Position “Fracht 0€” und noch wichtiger eine geeignete Incoterm angegeben werden (z.B. DAP).

Der Zoll muss sonst einkalkulieren, dass die Fracht entweder gesondert abgerechnet wird oder zwischen Spediteur und Empfänger abgerechnet wird. Incoterms schließen das aus.

Der Paketdienst kann in dem Fall wohl nichts dafür.

email@optional.de
1 Jahr zurück

UPS und Co. Berechnen eine Pauschale für die Zollabfertigung, die aber den Absender bereits bezahlt hat, insoforn Lieferung “DAP”. D.h. Anlieferung bis an der Haustür. UPS wird natürlich immer versuchen, es dem Empfänger zusätzlich zu berechnen, was aber bei DAP keine Rechtsgrundlage hat. Das ist mal das eine, was jeder wissen soll.

Das andere ist die Vorlagengebühr, entbehrt der Rechtsgrundlage, wenn UPS einen Monat Zahlungsaufschub hat beim Zollamt, und der Warenempfänger innerhalb dieser Frist an UPS überweist. (Frist steht auf dem Verzollungsbescheid, ganz einfach). Das ledigliche Weiterreichen einer Zahlung, kostet bei meiner Bank 18 cent. Da darf UPS nichts dafür verlangen, weil jeder seine Bankkosten selber zu tragen hat.

Wenn jetzt UPS absichtlich von dem Termin erst mal 28 Tage vestreichen lässt, hätten Sie kaum noch Zeit, und es wäre dann von einer “Finanzierung” die Rede. Aber so läuft vor Gericht der Hasen sicher nicht. Weiter hat sich das nach dem Überziehungszins zu richten. UPS macht das i.Ü. auch nicht, aber ohne Namen zu nennen, anderen machen das sehr wohl.

Last edited 1 Jahr zurück by email@optional.de
Dlanor Lepov
3 Jahre zurück

Na ja. So richtig entspricht der Artikel der Realität nicht.
Ab dem 1.7.2021 müssen nicht-EU Händler die entsprechende EU MwSt. des Ziellands direkt beim Kunden erheben. Grosse Plattformen wie Aliexpress werden das sicherlich machen und wegen des Brexit trifft das die Briten schon seit dem 1.1.2021.
Kleine Pakete gehen in aller Regel nicht durch den Zoll. Das wäre viel zu aufwendig. Allerdings gibt es EU Staaten, die immer noch viel Personal beim Zoll haben und man kann sich auf die Laxheit nicht verlassen.
Man muss aber folgendes wissen: Die europäischen Postdienstleister haben chinesische Sammelzentren. Dort werden die Formalitäten abgearbeitet und die Ware geht anschliessend ohne weitere Kontrollen durch den EU Flughafen. Ich weiss das für Luxemburg und die Niederlande. In meinem Fall ist das Zielland Frankreich und es ist kein Geheimnis, dass die Niederländer oder Luxemburger die MwSt. für Frankreich nicht kassieren. Es bringt ihnen selbst ja nichts. Deshalb die neue EU Regelung, s.o..
Ich habe etwa 30 Uhren bei Aliexpress und chinesischen ebay Händlern gekauft und kein einziges Mal Zoll oder MwSt. gezahlt. Man sollte aber Kurierdienste wie DHL oder UPS vermeiden, denn diese lieben die Zollformalitäten, weil sie ihre Gebühren aufschlagen können wie von Mario beschrieben.