Der Name Glashütte ist weit über die deutschen Grenzen für hohe Uhrmacherkunst bekannt. Rund 1700 Menschen bauen im östlichen Erzgebirge heute hochwertige Uhren zusammen (der Ort selbst hat grade mal 1600 Einwohner). Kurioserweise war die geografische Herkunftsbezeichnung “Glashütte” aber nie offiziell geschützt – bis heute…
“Made in Glashütte” nun offiziell geschützt
Vor fast 180 Jahren, im Jahre 1845, hat Adolph Lange den Grundstein für den Mythos Glashütte gelegt, indem er in Sachsen umsetzte, was er zuvor in der Schweiz gesehen und erlernt hatte. Andere Uhrmacher folgten, Glashütte wurde zur weltweit anerkannten Uhrenstadt.
In Glashütte, rund 40 Autominuten südlich von Dresden, sind auch heute noch echte Schwergewichte der Uhrenindustrie und Traditionshersteller beheimatet, darunter:
- Glashütte Original
- Lange & Söhne
- NOMOS
- Tutima
- Wempe
- Moritz Grossmann
- Union Glashütte
- Bruno Söhnle und
- Mühle-Glashütte
Und die kämpfen seit Jahren für den Schutz ihrer Herkunftsbezeichnung – ähnlich wie bei der “Solingen-Verordnung”, nach der nur Solinger Messer “Solinger Messer” sein dürfen oder (mit Blick ins Ausland) Parma-Schinken aus der Stadt Parma oder Champagner aus der historische Provinz Champagne im nordöstlichen Frankreich kommen muss.
Kurioserweise mussten die Glashütter Uhrenhersteller bis dato auf einen offiziellen Schutz von “Made in Glashütte” verzichten – sicherlich ein gewisser Nachteil gegenüber den Schweizer Wettbewerberbern: Man kann von den Swiss Made-Regeln, die Tür und Tor für eine “gedehnte Interpretation” öffnen, halten was man will – aber immerhin gibt es sie.
Was nämlich, wenn es einem Zugezogenen in Glashütte überhaupt nicht um Qualität geht, sondern nur darum den imageträchtigen Namen zu nutzen? Was, wenn ein Hersteller von Billiguhren im Ort eine Außenstelle gründet – darf der dann chinesische Uhrwerke zu “Glashütte”-Uhren veredeln? Was, wenn dieser Hersteller beispielsweise auf Billig-Uhrwerke aus Fernost einfach sächsischen Bernstein klebt?
Glashütte, Sachsen: Nähe erzeugt Reibung
Bisher gab es nur die sogenannte “Glashütte-Regel” aus dem Jahre 1992, die wegen der allzu großzügigen Auslegung der Herkunftsangabe “Glashütte” aus einem Rechtsstreit zwischen zwei ansässigen Uhrenherstellern entstanden ist. Gemäß der “Glashütte-Regel” müssen 50 Prozent der Wertschöpfung vor Ort entstehen, ehe sich eine Uhr den Namen “Glashütte” tragen darf. Wie bei Zivilprozessen üblich, galt diese Regel allerdings nur zwischen den beiden Streitparteien.
Die Glashütte-Regel fiel dem 1869 gegründeten, alteingessenen Familienunternehmen Mühle-Glashütte auf die Füße: Aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Streits mit Nomos und einer gescheiterten Vergleichsverhandlungen musste Mühle Rückstellungen für Vertragsstrafen von 63 Millionen Euro bilden – und schließlich Insolvenz anmelden.
Nomos-Geschäftsführer Uwe Ahrendt sagte damals: „Es geht hier ausdrücklich nicht darum, ein Unternehmen zu schädigen, sondern es geht um den Schutz von Qualität und Arbeitsplätzen. Nur wer als Uhrenhersteller auch wirklich vor Ort in Glashütte maßgebliche Arbeiten am Werk leistet, schützt das Qualitätsversprechen, das Glashütte Liebhabern guter Uhren gibt, und schafft Arbeitsplätze hier bei uns“.
Da es ja noch nicht kompliziert genug ist, gibt es da auch noch eine Sache, über die man in den Tälern um Glashütte nicht so gerne spricht: Im Jahre 2012 hat sich eine “Fördergesellschaft” die Rechte an der Marke Glashütte gesichert. Diese Gesellschaft hat sich zwar offiziell dem Schutzziel verschrieben, doch sie liegt mittelbar in Händen des Schweizer Swatch-Konzerns. Die Swatch Group wiederum ist selbst mit zwei Marken bzw. Herstellern in Glashütte vertreten. Lange & Söhne legte mit Blick auf das DPMA-Register Einspruch dagegen ein. Beziehungsstatus: Es ist kompliziert.
Durchbruch 2022: Die neue Glashütte-Verordnung
Die Pläne für die Glashütte-Verordnung schlummerten jahrelang in der Schublade des Bundesjustizministeriums. Lange hatte sich das BMJ geziert, da viele Begriffe zu unbestimmt waren.
Nun endlich der Durchbruch, der für gewisse Rechtssicherheit sorgen dürfte: der Bundesrat stimmte am 11. Februar 2022 für die so genannte Glashütte-Verordnung.
Es handelt sich seit 1938 erst um den zweiten Fall eines Spezialschutzes für eine geografische Herkunftsangabe eines technischen Erzeugnisses im Industrieland Deutschland.
Der Verordnung zufolge soll die Angabe Glashütte nur für solche Uhren benutzt werden dürfen, bei denen in allen wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet erzielt wurde.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sagt dazu:
Die in Glashütte hergestellten Uhren stehen seit dem 19. Jahrhundert in besonderer Weise für deutsche Handwerkskunst und Uhrmachertradition aus dem sächsischen Osterzgebirge. Sie genügen im weltweiten Wettbewerb höchsten Qualitätsansprüchen, wie viele Branchenauszeichnungen beweisen. Um diese Geschichte fortzuschreiben und die Herkunftsangabe ‚Glashütte‘ für hochwertige Uhren zu sichern und zukunftsfest verankern, hat sich Sachsen über eine Bundesratsinitiative im Juni 2019 für eine Schutzverordnung eingesetzt. Ich freue mich, dass die Bundesregierung der Initiative gefolgt ist und der Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe ‚Glashütte` zugestimmt hat. Mit der Verordnung werden nun verbindlich die Herstellungsstufen festgelegt, die in Glashütte oder in einem fest definierten Herkunftsgebiet erfolgen müssen, damit eine Uhr mit der Bezeichnung ‚Glashütte` beworben werden darf. Das ist ein großer Erfolg und ein wichtiges Signal für die sächsische Uhrenindustrie.
Michael Kretschmer
Die Glashütte-Verordnung im Detail
Eine Uhr gilt als im Herkunftsgebiet hergestellt, wenn folgende Herstellungsstufen vollständig im Gebiet der Stadt Glashütte erfolgt sind:
- Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks,
- die Reglage,
- die Montage des Ziffernblatts,
- das Setzen der Zeiger,
- das Einschalen des Uhrwerks
und (!)
wenn in den folgenden wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet* erzielt wurde – konkret:
- die Herstellung des Uhrwerks, d.h.
- Fertigung oder Veredlung von Teilen des Uhrwerks,
- Montage von Teilen des Uhrwerks,
- Ingangsetzen,
- Reglage,
- Montage des Ziffernblatts,
- Setzen der Zeiger,
- Schlusskontrolle des Uhrwerks und
- Chronometerzertifizierung, soweit diese im Herkunftsgebiet durchgeführt wird.
- die Einschalung des Uhrwerks und
- die Endkontrolle der Uhr.
* Das Herkunftsgebiet wird im Rahmen der Verordnung über Glashütte hinaus “ausgedehnt”, um auch Zulieferer im Umland zu berücksichtigen, darunter die Präzisionstanzerei Karl Naumann GmbH aus Bärenstein. Konkret umfasst das Herkunftsgebiet, das bei den Herstellungsstufen und der Wertschöpfung in die Kalkulation einbezogen werden darf (siehe unten), die folgenden Städte:
- die Stadt Glashütte (logisch, oder?),
- die Ortsteile Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg für die Zulieferung und Veredlung sowie
- die Landeshauptstadt Dresden für folgende, konkrete Veredlungsschritte:
a) Werkteile plattieren,
b) Werkteile galvanisieren,
c) Werkteile rhodinieren sowie
d) Laserarbeiten.
Das Originaldokument, die Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe
„Glashütte“ (Glashütteverordnung – GlashütteV), kann direkt bei bundesrat.de abgerufen werden.
Kritik an der Glashütte-Verordnung
Die Glashütte-Verordnung ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung und macht es nun Trittbrettfahrern deutlich schwerer den Namen Glashütte zu missbrauchen. Mit Blick auf die o.g. Rechtsstreitigkeiten in den vergangen Jahren und die Fördergesellschaft, schafft die Verordnung außerdem eine gewisse Rechtssicherheit.
Dennoch ist der Sachverhalt bei Glashütte-Uhren letztendlich sehr ähnlich wie bei Swiss Made: Es ist für die Uhrenhersteller vor Ort kein Riesenproblem “Made in Glashütte” auf das Zifferblatt drucken zu dürfen, selbst wenn quasi alle Komponenten, die die Optik der Uhr ausmachen, auf asiatischem Boden produziert wurden.
Möglich macht das das enorme Lohngefälle zwischen asiatischen Ländern, die Komponenten wie Gehäuse, Zifferblatt & Co. liefern, und den hohen Löhnen für deutsche Uhrmacher, welche Herstellungsstufen wie Reglage, Montage etc. vornehmen.
Oder anders gesagt: die in der Verordnung genannten Tätigkeiten, die auf die (Mindest-)Wertschöpfung einzahlen (z.B. Endkontrolle, Einschalen) übersteigen schnell die Herstellungskosten in Asien (z.B. Fräsen des Uhrengehäuse-Rohlings).
Dieser Kritikpunkt ist nicht relevant bei hochpreisigen Herstellern in Glashütte wie Glashütte Original, die eine hohe Fertigungstiefe auf deutschem Boden vorweisen können (z.B. eigene Zifferblattherstellung, umfangreiche Finissage am Werk). Bei Glashütte-Uhren in günstigeren Preisregionen können diese Kalkulationsschemen allerdings greifen und “Made in Glashütte” ein Stück weit konterkarieren…
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Die kochen dort auch nur mit Wasser. Made in Glashütte dient in erster Linie dazu die Preise hoch zu jubeln. Wer meint das Spiel mitzumachen nur zu. Swissmade ist nicht schlechter und warum nicht mal eine Seiko oder einen Chinakracher kaufen?