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Ich möchte euch auf eine kleine „bürokratische Zeitreise“ mitnehmen – die Hauptakteure: der für satte Rabatte bekannte US-amerikanische Shop Jomashop, DHL Express und der deutsche Zoll.

Nach eins, zwei, drei Glühwein habe ich kurz vor Weihnachten zwei Uhren in den USA geordert: Eine Breitling Avenger und eine Bell & Ross. Ein Warenkorb, eine Bestellung, ein gemeinsamer Rechnungsbeleg. Soweit, so normal.

Natürlich war mir bewusst, dass ich noch Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren berappen musste. Aufgrund des günstigen Umrechnungskurses von US-Dollar zu Euro und der sehr attraktiven Rabatte bei Jomashop, waren die effektiven Preise dennoch ziemlich sexy.

Nun, das Drama nahm seinen Anfang damit, dass Jomashop entschied, meine Bestellung in zwei separate Pakete aufzuteilen. Warum, bleibt bis heute ein Rätsel und konnte mir auch auf Rückfrage nicht beantwortet werden (dazu gleich mehr). Nachdem die Uhren die Reise über den großen Teich geschafft hatten, war für DHL und den deutschen Zoll allerdings klar: Zwei Pakete bedeuten zwei Realitäten.

Jomashop

Das Gute ist ja eigentlich, dass sich DHL zwischen Kunde und Zoll schaltet, um – so dachte ich jedenfalls – Missverständnisse zu vermeiden und Bürokratie-Hürden zu umschiffen. Auch (eigentlich) gut: DHL (in diesem Fall die Station in Leipzig) meldete sich vorab telefonisch bei mir mit der Ankündigung, dass ich zeitnah eine Email wegen der Einfuhr bzw. der Abwicklung von Einfuhrumsatzsteuer (19%) und Zollgebühren (80 Cent) bekomme. In weiser Voraussicht hatte ich diese Gelegenheit genutzt und gab der DHL-Dame schon mal beide Sendungsnummern durch sowie den Hinweis, dass es sich um zwei Pakete aus einer einzigen Bestellung handelt und dass die Aufteilung nicht von mir veranlasst wurde. Die Antwort von DHL war beruhigend knapp: „Ja, alles gar kein Problem.“

Natürlich wurde es doch zum Problem: Zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung (Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren und DHL-Servicegebühren) hatte ich nämlich zunächst nur einen gemeinsamen Rechnungs-Beleg für beide Uhren vorliegen. Zu verzollen waren also zwei Sendungen (natürlich mit verschiedenen Sendungsnummern), aber es gab nur eine Rechnung – die Rechnung wies aber natürlich zwei Positionen auf, eine für jede Uhr. Was ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste: Den jeweiligen Paketen lagen außerdem getrennte Belege (in Papierform) bei, die aber offenbar weder DHL noch der Zoll entdeckt hatte.

Die Konsequenz: Beide Pakete wurden einzeln verzollt – die eine Uhr (korrekterweise) auf Basis des Einzelwertes und die andere Uhr (fälschlicherweise) auf Basis des Gesamtwerts (fragt mich nicht warum!). In der Summe sollte ich somit über 300 Euro Einfuhrumsatzsteuer zu viel berappen.

Ich bezahlte per PayPal (!) brav die Einfuhrumsatzsteuer für die eine Uhr (die ja korrekterweise auf Basis des Einzelwertes zu versteuern war), aber nicht für die zweite Uhr, die ja fälschlicherweise auf Basis des Gesamtwertes versteuert werden sollte. Und ich meldete mich natürlich per Email bei DHL, um auf den Fehler aufmerksam zu machen.

Die zeitnahe Rückmeldung von DHL blieb aus. Zwei Tage später stand der DHL-Fahrer vor meiner Tür – mit beiden Paketen. In meinem naiven Glauben dachte ich, dass ich bis zur Klärung des Sachverhalts schon mal beide Pakete überreicht bekomme. Tja, doof nur, dass der Fahrer sich weigerte mir das zweite Paket zu geben, trotz meines Hinweises auf die falsch berechnete Einfuhrumsatzsteuer („Sorry, da kann ich nix machen, Anweisung vom Chef“). Das war so ein Moment aus der Kategorie dem hängen wir jetzt die Möhre vor die Nase.

Zähneknirschend, wohl wissend, dass ich später meinem Geld hinterherrennen würde und weil ich keinesfalls wollte, dass eine arschteure Uhr irgendwo in irgendwelchen Depots und Lieferwagen rumfliegt, habe ich die zweite Uhr nun doch noch an der Haustür bezahlt, ebenfalls mit PayPal über das DHL-Zahlungsabwicklungssystem.

Bevor ich mich über meine beiden Neuzugänge freuen konnte also nochmal ran an den PC und Emails tippen, um nochmal Druck bei DHL zu machen – die Antwort einen Tag später: Die Verzollung war bereits erfolgt, das Schicksal besiegelt. Der Hoffnungsschimmer: Der Fehler lässt sich korrigieren und die zu viel gezahlte Steuer zurückfordern – dafür verlangte DHL aber nun eine Servicegebühr von 95 Euro. Ich soll also Geld zahlen (immerhin fast 1/3 des strittigen Betrages), um mein Geld zurückzubekommen. Äh, okay.

Ich beschwerte mich erneut, auch mit Verweis auf mein Telefonat mit der Leipziger Station, DHL insistierte aber: „Wir haben alles richtig gemacht“.

Zitat DHL:

Wir haben Ihre Sendung anhand der uns zum Zeitpunkt der Verzollung vorliegenden Unterlagen korrekt angemeldet. Der Absender hat die Ihnen übersandte Ware nicht als EINE Lieferung aufgegeben, sondern 2 gesonderte Lieferungen daraus gemacht, welche dementsprechend getrennt voneinander eine zollamtliche Abfertigung erfahren haben. Da es sich laut Ihren Angaben um eine Teilsendung zu einer Bestellung Ihrerseits handelt, muss dem Zollamt gegenüber der Inhalt jeder einzelnen Sendung nachgewiesen werden.

Den Inhalt jeder einzelnen Sendung nachweisen? Genau das hatte ich doch getan! Nur eben über einen Beleg mit zwei Positionen…

Auch Jomashop, die ich frustriert anschrieb, interessierte sich übrigens nicht für mein Problem: Ich hakte dort kritisch nach warum denn überhaupt auf zwei Pakete aufgeteilt wurde und ich wies auch darauf hin, dass dieses Vorgehen mich Nerven und fast 100€ extra kosten würde. Viel mehr als ein paar unpersönliche Textbausteine ohne die eigentliche Beantwortung meiner Frage und den Hinweis „we have no control on how custom charges their rates“ bekam ich nicht um die Ohren gehauen – und das ist *pardon* natürlich Schwachsinn, denn mindestens mal indirekt hat Jomashop nämlich sehr wohl Einfluss darauf, indem eine Bestellung entweder gar nicht erst in zwei Sendungen aufgeteilt wird oder man im Voraus zwei getrennte Belege per Email bekommt, die man als Kunde bei DHL bzw. dem Zoll einreichen kann, da man bei DHL und dem Zoll offenbar überfordert damit ist, wenn es nur einen Beleg mit zwei Positionen gibt.

Und die Moral von der Geschicht‘?

Am Ende bleibt die Erkenntnis: Zwei separate Pakete aus einer Bestellung in einem nicht-EU-Land sind kein logistisches Detail, sondern ein steuerliches Risiko, das die Freude über ein vermeintliches Schnäppchen deutlich trüben kann.

Die Geschichte ging übrigens tatsächlich gut für mich aus – aber nicht etwa dank des kundenfreundlichen Handelns von DHL, sondern dank PayPal: Ich stellte einen Antrag auf Käuferschutz, reichte sämtliche, sauber von mir dokumentierte Korrespondenz mit DHL und alle Belege ein und PayPal sprach mir schon nach zwei Tagen den reklamierten Betrag zu. Offenbar sah man wenigstens bei PayPal zügig, dass dieser Fall eigentlich doch Klar wie Kloßbrühe ist.

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Lord Cord
5 Stunden zurück

Ein Albtraum!
Wird ja besser, wenn die Vereinigten Staaten der Amerikas (Achtung, Insider) über die Krücke Grönland erst zur EU gehören…..
Ja, da verliert man Lust und Glauben…